Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
- steinmeister
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Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Momentan gibt es ja einige Verunsicherung wegen der anstehenden Ă„nderungen der StVO zum Thema M+S-Reifen und Geschwindigkeitsaufkleber.
Die bisher genutzte GesetzeslĂĽcke wird sich ja in absehbarer Zeit schlieĂźen.
Jetzt die Frage: Ist es so ohne Weiteres möglich, den Geschwindigkeitsindex auf T ändern zu lassen?
Da ich sowieso nie 190 oder mehr fahre, wäre ein lediglich geänderter Index für mich kein Verlust.
Die bisher genutzte GesetzeslĂĽcke wird sich ja in absehbarer Zeit schlieĂźen.
Jetzt die Frage: Ist es so ohne Weiteres möglich, den Geschwindigkeitsindex auf T ändern zu lassen?
Da ich sowieso nie 190 oder mehr fahre, wäre ein lediglich geänderter Index für mich kein Verlust.
Schöne Grüße aus Boblas
Matthias
Wer sich nicht in Gefahr begibt, kommt darin um. Ernst Bloch (1885-1977)
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Matthias
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- HaraldS50
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Ohne Drosselung und Vollabnahme?
Bin mal gespannt, was die Weisen so meinen
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- Robert
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Da geht gar nichts. Ich hatte mal versucht eine KZ1100ST von 1981 welche VR Reifen brauchte von 211km/h auf 210km/h umtragen zu lassen. Als Begründung hatte ich vorgebracht dass keiner so verrückt ist mit dem Eisenhaufen 200km/h zu fahren und es nur noch 4 verschiedene Reifen für das Ding gab. Diese waren aber zum Teil Uraltkonstruktionen. Der modernste Reifen war der BT45. Hätte das Ding 201km/h in den Papieren gehabt, hätte man HR Reifen fahren können. Da war die Auswahl viel größer.
Der Tüv hat damals abgelehnt mit der Begründung die Kiste sei eben so zugelassen. Man hätte ein Gutachten erstellen müssen ob das Ding überhaupt so schnell geht, ein neues Abgasgutachten und so weiter.
Robert
Der Tüv hat damals abgelehnt mit der Begründung die Kiste sei eben so zugelassen. Man hätte ein Gutachten erstellen müssen ob das Ding überhaupt so schnell geht, ein neues Abgasgutachten und so weiter.
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Bis März 2017: CRF1000L SD04, Tricolor, DCT, Oxford Griffheizung, Rehöler
Seit April 2017: CRF 1000L SD06, Tricolor, DCT, Rehöler, Tecno Globe Griffheizung, GIVI Sturzbügel, Bumot Koffersystem
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- ManfredK
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Robert hat recht - ohne technische Ă„nderung keine Chance.
Kürzere Übersetzung (Ritzel/Kettenrad) die bei Enddrehzahl z.B. weniger als 190 km/h ergibt plus dazugehöriges Abgas/Geräusch-Gutachten würde helfen.
Kostet dann in Form einer Einzelabnahme ca. 1500 - 2000 €
Kürzere Übersetzung (Ritzel/Kettenrad) die bei Enddrehzahl z.B. weniger als 190 km/h ergibt plus dazugehöriges Abgas/Geräusch-Gutachten würde helfen.
Kostet dann in Form einer Einzelabnahme ca. 1500 - 2000 €
- steinmeister
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Danke fĂĽr die Antworten.
Da werde ich mir also mal 3-4 Sätze (K60, E09) einlagern. Die schaffe ich abzufahren, bevor der Gummi merklich altert.
Und in der Zwischenzeit ergibt sich hoffentlich wieder eine sinnvolle Lösung.
Wenn nicht - werde ich trotzdem den K60 weiterfahren.
Da werde ich mir also mal 3-4 Sätze (K60, E09) einlagern. Die schaffe ich abzufahren, bevor der Gummi merklich altert.
Und in der Zwischenzeit ergibt sich hoffentlich wieder eine sinnvolle Lösung.
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- ArAl
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
In der MOTORRAD 1/2018 auf Seite 7 steht:
Es entfällt die Möglichkeit, grobstollige Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als die eingetragene Maximalgeschwindigkeit des Motorrads mit einem Aufkleber im Cockpit "zu legalisieren".
Dies gilt jedoch nicht für Motorräder, die aufgrund geltendem EU-Recht eine EG-Betriebserlaubnis haben.
Es gilt also nur z.B. für Motorräder, die eine rein nationale Betriebserlaubnis haben, wie z.B. R 1100 GS, XRV 750, Tiger 900.
Danach müsste es doch für SD04 und SD06 weiterhin möglich sein, einen "langsamen" Reifen mit einem Aufkleber im Cockpit legal zu verwenden.
Es entfällt die Möglichkeit, grobstollige Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als die eingetragene Maximalgeschwindigkeit des Motorrads mit einem Aufkleber im Cockpit "zu legalisieren".
Dies gilt jedoch nicht für Motorräder, die aufgrund geltendem EU-Recht eine EG-Betriebserlaubnis haben.
Es gilt also nur z.B. für Motorräder, die eine rein nationale Betriebserlaubnis haben, wie z.B. R 1100 GS, XRV 750, Tiger 900.
Danach müsste es doch für SD04 und SD06 weiterhin möglich sein, einen "langsamen" Reifen mit einem Aufkleber im Cockpit legal zu verwenden.
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
ArAl hat geschrieben:´
Danach müsste es doch für SD04 und SD06 weiterhin möglich sein, einen "langsamen" Reifen mit einem Aufkleber im Cockpit legal zu verwenden.
Es müsste nicht, es ist definitiv möglich.
GruĂź, Peter
- ManfredK
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Darf ich mal nach der Rechtsvorschrift fragen, mit der das geregelt ist.
(Scheinst mehr zu wissen, als die Zeitschrift Motorrad die sich nur sehr vage ausdrĂĽckt....)
Grundlage meiner Frage:
Aus dem § 36 StVZO
Absatz 4
(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,
1. durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und
2. die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.
(4a) Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30. September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die
1. die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen) und
2. nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 maĂźgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum.
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) fĂĽr die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des FahrzeugfĂĽhrers angegeben oder angezeigt wird und
2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht ĂĽberschritten wird.
(Scheinst mehr zu wissen, als die Zeitschrift Motorrad die sich nur sehr vage ausdrĂĽckt....)
Grundlage meiner Frage:
- Nach geltender StVZO dürfen mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnete Reifen in Verbindung einem Aufkleber auch weiterhin genutzt werden, wenn die Vmax über der Vmax des Reifens liegt. Also grundsätzlich keine Veränderung gegenüber M+S Reifen.
PrĂĽfverfahren fĂĽr das Alpine Symbol sind in der ECE R117 festgelegt die fĂĽr Motorradreifen keine GĂĽltigkeit hat.
Alpine-Symbol kann daher derzeitig nicht nach ECE R75 fĂĽr Kraftradreifen vergeben werden
Mangels Reifen mit Alpine-Symbol ist daher für Reifen ab 2018 derzeitig keine Aufkleberlösung zulässig.
ECE R75 muss um die Alpine-PrĂĽfung angepasst werden
Reifenindustrie muss dann neu geprĂĽfte und gekennzeichnete Reifen auf den Markt bringen.
Aus dem § 36 StVZO
Absatz 4
(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,
1. durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und
2. die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.
(4a) Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30. September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die
1. die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen) und
2. nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 maĂźgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum.
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) fĂĽr die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des FahrzeugfĂĽhrers angegeben oder angezeigt wird und
2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht ĂĽberschritten wird.
Zuletzt geändert von ManfredK am Sa 23. Dez 2017, 10:20, insgesamt 2-mal geändert.
- HaraldS50
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Wir drehn uns im Kreis. Die Diskussion gab es schon anderswo mehrfach, auch von mir losgetreten, und ich habe dafĂĽr hinreichen PrĂĽgel von den Optimisten die an das Gute-in-der-BĂĽrokratie glauben bezogen
Natürlich dürfen Reifen mit M+S-Kennung (nicht Schneeflocke!) weiterhin nach der alten Regelung mit Aufkleber gefahren werden. Die wirkliche Frage ist: Gibt es die mit DOT 1.18 noch. Altbestände müssen laut Übergangsregelung bis 2014 aufgebraucht werden. Pesimisten hingegen haben sich daher erst mal für die nächsten 50k ein kleines Lager angelegt
Da warten wir am Besten mal ein paar Wochen, bis jemand das erste Photo des 2Ăź18'er Jahrgangs von Scout oder E07 reinstellt Der TKC70 wird ja in H kommen.
Natürlich dürfen Reifen mit M+S-Kennung (nicht Schneeflocke!) weiterhin nach der alten Regelung mit Aufkleber gefahren werden. Die wirkliche Frage ist: Gibt es die mit DOT 1.18 noch. Altbestände müssen laut Übergangsregelung bis 2014 aufgebraucht werden. Pesimisten hingegen haben sich daher erst mal für die nächsten 50k ein kleines Lager angelegt
Da warten wir am Besten mal ein paar Wochen, bis jemand das erste Photo des 2Ăź18'er Jahrgangs von Scout oder E07 reinstellt Der TKC70 wird ja in H kommen.
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- ArAl
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Vielleicht ist das ja wirklich so kompliziert, dass kein Polizist das bei einer Kontrolle prĂĽfen wird.
Alle bestehenden Freigaben müssten auch über den 1.1.2018 ihre Gültigkeit behalten, denn dort steht keine zeitliche Begrenzung und auch keine DOT-Beschränkung drin.
Vielleicht löst sich das Problem einfach schleichend in den nächsten Jahren, indem die Hersteller "erlaubte" Reifen produzieren und "nicht erlaubte" Reifen einfach beim nächsten Reifenwechsel entsorgt werden.
Alle bestehenden Freigaben müssten auch über den 1.1.2018 ihre Gültigkeit behalten, denn dort steht keine zeitliche Begrenzung und auch keine DOT-Beschränkung drin.
Vielleicht löst sich das Problem einfach schleichend in den nächsten Jahren, indem die Hersteller "erlaubte" Reifen produzieren und "nicht erlaubte" Reifen einfach beim nächsten Reifenwechsel entsorgt werden.
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Kann denn einer sagen was es im Fall der Fälle für eine Geldbuße geben würde?
Gerade gefunden, 50 Euro und sofortiges stilllegen des Fahrzeugs... nicht so schön!
Mit welcher Höchstgeschwindigkeit wird denn die 48 Ps Version eingetragen?
Gerade gefunden, 50 Euro und sofortiges stilllegen des Fahrzeugs... nicht so schön!
Mit welcher Höchstgeschwindigkeit wird denn die 48 Ps Version eingetragen?
- boffi
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Bin mal gespannt wie gut mein TÜV Mann sich im Thema auskennt. Habe TKC70 montiert und natürlich den 190 Kleber auf den Instrumenten. Nächste Woche dann die erste HU
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- ArAl
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Das mĂĽsste ja noch gehen, weil Deine neuen TKC70 noch DOT XX17 haben.
Mit DOT XX18 und Aufkleber soll es dann ja verboten sein, aber ich bin mir nicht sicher.
Mit DOT XX18 und Aufkleber soll es dann ja verboten sein, aber ich bin mir nicht sicher.
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Habe ich auch so verstanden, kenne aber z.B. die Diskussion mit der Rennleitung zum Dauerlicht der Blinker. Zuerst wird behauptet und ich habe die Beweislast. ...
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Das ist so nicht richtig, sie müssen dir beweisen das es nicht zulässig ist.
- HaraldS50
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Hab ich grade bei Heidenau gefunden...bisher also noch keine Entwarnung
Was fĂĽr eine Zulassung hat den die SD04 ?
Was fĂĽr eine Zulassung hat den die SD04 ?
GrĂĽĂźe aus der Pfalz
Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
HaraldS50 hat geschrieben:........ : Der TKC70 wird ja in H kommen.
Uff, GlĂĽck gehabt
- steinmeister
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Vorgestern zum TĂśV gewesen.
Der hat am K60 tatsächlich nach M+S- Kennzeichnung und Herstellungsjahr und im Cockpit nach dem Aufkleber geguckt.
Hab ich ehrlich gesagt nicht erwartet.
Der hat am K60 tatsächlich nach M+S- Kennzeichnung und Herstellungsjahr und im Cockpit nach dem Aufkleber geguckt.
Hab ich ehrlich gesagt nicht erwartet.
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
In diesem Video wird behauptet, daß voraussichtlich ab März/April die Gesetzesänderung bezüglich M+S Reifen rückgängig gemacht wird.
Ich zĂĽnd' mal ne Kerze an
https://youtu.be/egUGlJZWDMc
(ab 2:10)
Ich zĂĽnd' mal ne Kerze an
https://youtu.be/egUGlJZWDMc
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When in Rome, be yourself ....
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Kastenfrosch hat geschrieben:In diesem Video wird behauptet, daß voraussichtlich ab März/April die Gesetzesänderung bezüglich M+S Reifen rückgängig gemacht wird.
Ich zĂĽnd' mal ne Kerze an
https://youtu.be/egUGlJZWDMc
(ab 2:10)
Danke Michael für die Info! Das wäre ja mehr als klasse
Da hat Heidenau wohl genĂĽgend Standfestigkeit gezeigt und sich hoffentlich erfolgreich gegen diesen Unsinn gewehrt.
Hoffen wir das Beste
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
steinmeister hat geschrieben:Danke fĂĽr die Antworten.
Da werde ich mir also mal 3-4 Sätze (K60, E09) einlagern.
Bist Du schon mal den Pirelli Scorpion Rally STR gefahren? Der glänzt in allen Situationen, für die unser Trümmer geschaffen wurde.
Schönen Gruß
Gerd
- boffi
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
So weit Wolfs Beurteilung, wobei von der Laufleistung eher nicht Langstrecken tauglich. Wobei der STR unter der Rubrik fehl am Platz ist da sogar Speedindex V
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- boffi
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Hallo zusammen,
ich wollte das Thema nochmals hoch holen da sich an der Gesetzeslage leider bisher nichts geändert hat.
Ich hatte gestern Heidenau angeschrieben da keine K60 Scout mit DOT17 mehr verfĂĽgbar sind, anbei die eben erhaltene Antwort.
"Sehr geehrter Herr...
Sie können den K60Scout auf der Maschine einsetzen, da das Fahrzeug nach EU-Recht homologiert wurde und dort der Einsatz von M+S gekennzeichneten Reifen vorgesehen ist.
Nur für Fahrzeuge die nach nationalem Recht homologiert wurden, gibt es zur Zeit keine Möglichkeit, M+S markierte Reifen mit nicht ausreichendem Speedindex zu verwenden. Eventuell gibt es hier aber auch noch eine gesetzliche Korrektur, so das die Maschinen dann auch wieder mit diesen Reifen ausgerüstet werden können.
Den K60Scout mit einem höheren Speedindex auszustatten ist leider aus technischen Gründen nur sehr schwer zu realisieren. Aktuell ist hier eine Erhöhung nicht geplant."
Trifft die Aussage so zu, bzw. ist die SD04 entsprechend homologiert?
ich wollte das Thema nochmals hoch holen da sich an der Gesetzeslage leider bisher nichts geändert hat.
Ich hatte gestern Heidenau angeschrieben da keine K60 Scout mit DOT17 mehr verfĂĽgbar sind, anbei die eben erhaltene Antwort.
"Sehr geehrter Herr...
Sie können den K60Scout auf der Maschine einsetzen, da das Fahrzeug nach EU-Recht homologiert wurde und dort der Einsatz von M+S gekennzeichneten Reifen vorgesehen ist.
Nur für Fahrzeuge die nach nationalem Recht homologiert wurden, gibt es zur Zeit keine Möglichkeit, M+S markierte Reifen mit nicht ausreichendem Speedindex zu verwenden. Eventuell gibt es hier aber auch noch eine gesetzliche Korrektur, so das die Maschinen dann auch wieder mit diesen Reifen ausgerüstet werden können.
Den K60Scout mit einem höheren Speedindex auszustatten ist leider aus technischen Gründen nur sehr schwer zu realisieren. Aktuell ist hier eine Erhöhung nicht geplant."
Trifft die Aussage so zu, bzw. ist die SD04 entsprechend homologiert?
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Alle CRF Modelle sind nach EU Recht homologiert
Es fehlt aber immer noch die Klarstellung des Verkehrsministeriums. Die Aussage eines Reifenherstellers ist daher Rechtlich nur eine unverbindliche, private Meinung....
Es fehlt aber immer noch die Klarstellung des Verkehrsministeriums. Die Aussage eines Reifenherstellers ist daher Rechtlich nur eine unverbindliche, private Meinung....
- boffi
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Re: Ă„nderung des Geschwindigkeits-Index
Dachte ich mir...Danke für die Aufklärung!
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