Neues Kaufrecht ab 2022

Hier passt alles was nicht mit dem Motorrad zu tun hat.
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ManfredK
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Neues Kaufrecht ab 2022

Beitragvon ManfredK » Di 5. Okt 2021, 12:43

Wer momentan mit dem Gedanken spielt ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug oder natĂŒrlich auch Zubehör bei einem HĂ€ndler zu kaufen, sollte abwĂ€gen ob es nicht Sinn macht den Kaufvertrag erst ab 01.01.2022 abzuschließen.
Mit diesem Termin treten Änderungen im Kaufvertragsrecht in Kraft, die natĂŒrlich nur auf VertrĂ€ge ab dem 01.01.2022 anzuwenden sind.

Erste Infos --> https://www.iww.de/asr/autorecht/autoka ... fs-f138995 oder https://www.aschaffenburg.ihk.de/branch ... el-5261374

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countrybiker
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Re: Neues Kaufrecht ab 2022

Beitragvon countrybiker » Mi 6. Okt 2021, 10:33

Die verlÀngerte Beweislastumkehr

Die EU ist doch fĂŒr was gut. :thumb: :thumb:

Danke fĂŒr die Info.


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