Wer momentan mit dem Gedanken spielt ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug oder natĂŒrlich auch Zubehör bei einem HĂ€ndler zu kaufen, sollte abwĂ€gen ob es nicht Sinn macht den Kaufvertrag erst ab 01.01.2022 abzuschlieĂen.
Mit diesem Termin treten Ănderungen im Kaufvertragsrecht in Kraft, die natĂŒrlich nur auf VertrĂ€ge ab dem 01.01.2022 anzuwenden sind.
Erste Infos --> https://www.iww.de/asr/autorecht/autoka ... fs-f138995 oder https://www.aschaffenburg.ihk.de/branch ... el-5261374
Neues Kaufrecht ab 2022
- ManfredK
- Co-Admin
- BeitrÀge: 2513
- Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
- Wohnort: Mainaschaff
- Vorname: Manfred
- KM-Stand: 44805
- countrybiker
- BeitrÀge: 560
- Registriert: Di 26. Sep 2017, 14:50
- Wohnort: SchwĂ€bisch GmĂŒnd
- Vorname: Meinhard
- KM-Stand: 56600
Re: Neues Kaufrecht ab 2022
Die verlÀngerte Beweislastumkehr
Die EU ist doch fĂŒr was gut.
Danke fĂŒr die Info.
Die EU ist doch fĂŒr was gut.
Danke fĂŒr die Info.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 GĂ€ste