Ein interessantes Urteil für alle die ein Fahrzeug zwecks Fehlersuche/Diagnose in eine Werkstatt abgeben
https://autokaufrecht.info/2020/09/gebo ... hlersuche/
Bei unklarer technischer Ausgangsbasis ist eine Werkstatt verpflichtet die Fehlersuche und damit auch die Reparatur nach den Maßstäben der wirtschaftlichen Betriebsführung vorzunehmen.
tut sie dieses, muss auch die entstehende Rechnung bezahlt werden.
Wirtschaftliche Betriebsführung bedeutet von der wahrscheinlichsten Fehlerursache zu den unwahrscheinlichen Fehlerursachen und von billig nach teuer
Wenn z.B. ein Motor ruckelt darf die Werkstatt natürlich einen Fehlerspeicher auslesen und entsprechend der Angaben im WHB oder Händlersystem Instandsetzen (falls ein konkreter Fehler angezeigt wird)
Gibt es keinen angezeigten Fehler und die Werkstatt tauscht als erstes das teure, eher unwahrscheinliche Steuergerät aus (Fehler ist danach immer noch vorhanden) und dann erst die wahrscheinlichen, preiswerteren Zündkerzen aus (Fehler ist weg) muss der Austausch des Steuergerätes nicht bezahlt werden, da die Werkstatt gegen die wirtschaftliche Betriebsführung verstoßen hat.
Fehlersuche/Diagnose und Rechnung
- ManfredK
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