Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
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Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
Moin zusammen,
ich habe unten kopierte Anfrage im Parallel-Forum gestellt und wage mich nun auch in euer Forum vor, in der Hoffnung, dass ggf. hier Kollegen sind, die eine solche Eintragung erfolgreich haben durchführen lassen.
Ggf. sogar mit der Eintragung der 93dB(A)...
Ich hoffe insbesondere auf Manfreds geschätzte Meinung!
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Moin zusammen,
da mir das Brüllen und Knallen meines originalen Schalldämpfers auf den Plümmel ging, habe ich mir nun einen SD04-Dämpfer montiert.
(Für mitlesende Polizisten und TÜV-Prüfer: Ich beabsichtige, auf meiner SD06 einen SD04-Dämpfer zu montieren......)
:zwinker:
Es ist für mich (jeder Jeck ist anders) nun eine Wohltat für die Ohren!
Stärkeres Beschleunigen klingt eher verhalten und selbst ein per Wippe erzwungenes Herunterschalten aus hohen Drehzahlen geht akustisch nun eher "leise" vonstatten.
Aaaaber:
Die ABE dürfte nun fott sein
(Brüllpötte à la Akrapovic, Remus und andere Verdächtige haben ABEs, aber beim Downsizing der dB(A)-Werte scheint es Probleme zu geben.
Oder liegt es ggf. an der Problematik Euro3 vs. Euro4?)
Frage(n):
Gibt es hier 06ler, die sich einen 04er Pott haben erfolgreich eintragen lassen, sodass die ABE wieder greift?
Falls ja, bei welcher Organisation und mit welchem technischen und finanziellen Aufwand?
Oder aber: Mit welcher Begründung wurde die Eintragung verweigert?
Mit der Bitte um Erhellung,
LG Markus
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ich habe unten kopierte Anfrage im Parallel-Forum gestellt und wage mich nun auch in euer Forum vor, in der Hoffnung, dass ggf. hier Kollegen sind, die eine solche Eintragung erfolgreich haben durchführen lassen.
Ggf. sogar mit der Eintragung der 93dB(A)...
Ich hoffe insbesondere auf Manfreds geschätzte Meinung!
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Moin zusammen,
da mir das Brüllen und Knallen meines originalen Schalldämpfers auf den Plümmel ging, habe ich mir nun einen SD04-Dämpfer montiert.
(Für mitlesende Polizisten und TÜV-Prüfer: Ich beabsichtige, auf meiner SD06 einen SD04-Dämpfer zu montieren......)
:zwinker:
Es ist für mich (jeder Jeck ist anders) nun eine Wohltat für die Ohren!
Stärkeres Beschleunigen klingt eher verhalten und selbst ein per Wippe erzwungenes Herunterschalten aus hohen Drehzahlen geht akustisch nun eher "leise" vonstatten.
Aaaaber:
Die ABE dürfte nun fott sein
(Brüllpötte à la Akrapovic, Remus und andere Verdächtige haben ABEs, aber beim Downsizing der dB(A)-Werte scheint es Probleme zu geben.
Oder liegt es ggf. an der Problematik Euro3 vs. Euro4?)
Frage(n):
Gibt es hier 06ler, die sich einen 04er Pott haben erfolgreich eintragen lassen, sodass die ABE wieder greift?
Falls ja, bei welcher Organisation und mit welchem technischen und finanziellen Aufwand?
Oder aber: Mit welcher Begründung wurde die Eintragung verweigert?
Mit der Bitte um Erhellung,
LG Markus
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Beste Grüße von der Ahr
Markus
RD07a 2000 "Jacqueline"
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- ManfredK
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
Rein rechtlich ein nicht einfaches Unterfangen, dass einiges an Goodwill des Prüfers bedarf
Deswegen würde ich dir als erstes raten: Geh zur Prüfstelle und Klär das persönlich mit dem Prüfer
Dein Problem
Schalldämpfer müssen nach Paragraph 49 StVZO bauartgenehmigt sein und es muss festgehalten sein für welche konkreten Fahrzeuge sie bestimmt sind
Die OEM Dämpfer sind bauartgenehmigt aber die Verwendung beschränkt sich nur auf den Typ SD04 oder SD06
Ein wohlgesonnener Prüfer kann in Form einer Einzelabnahme nach Geräuschmessung und wenn er sehr pingelig ist auch noch Leistungsmessung den Segen erteilen
Also frag deinen Prüfer
Deswegen würde ich dir als erstes raten: Geh zur Prüfstelle und Klär das persönlich mit dem Prüfer
Dein Problem
Schalldämpfer müssen nach Paragraph 49 StVZO bauartgenehmigt sein und es muss festgehalten sein für welche konkreten Fahrzeuge sie bestimmt sind
Die OEM Dämpfer sind bauartgenehmigt aber die Verwendung beschränkt sich nur auf den Typ SD04 oder SD06
Ein wohlgesonnener Prüfer kann in Form einer Einzelabnahme nach Geräuschmessung und wenn er sehr pingelig ist auch noch Leistungsmessung den Segen erteilen
Also frag deinen Prüfer
- Flens
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
ManfredK hat geschrieben:Die OEM Dämpfer sind bauartgenehmigt aber die Verwendung beschränkt sich nur auf den Typ SD04 oder SD06
Ich bin der Meinung das Honda dort von 3-Kammersystem (SD04) auf 2-Kammersystem (SD06) gewechselt haben, das würde die Sache mit der Eintragung erschweren
Gruß von Flens "Aus dem echten Norden"
- ManfredK
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
Richtig, aber man muss dem Prüfer ja nicht alles erzählen…. verwirrt ihn nur
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
ManfredK hat geschrieben:Richtig, aber man muss dem Prüfer ja nicht alles erzählen…. verwirrt ihn nur
Moin zusammen,
zunächst einmal vielen Dank für die Antworten!
Vielleicht liege ich in meiner Naivität grottenfalsch, aber ich hätte dem Prüfer genau das erzählt!
Denn dass der Pott der SD04 leiser ist, ist doch wohl exakt dem Umstand geschuldet, dass er drei Kammern statt zwei hat.
Wenn ich nun diesen Pott montiere möchte mit der Zielgabe, eine geringere Lautstärke zu erzielen, kann das den Prüfer doch eigentlich nicht verwirren, sondern ihm eher dienlich sein als positive Argumentations-/Motivationshilfe für die Eintragung.
Beste Grüße von der Ahr
Markus
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- Pieke
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
Unterscheiden sich die Dämpfer rein optisch von einander?
Wenn nicht, würde ich da nix eintragen lassen.
Wenn nicht, würde ich da nix eintragen lassen.
Gruß
Pieke
(Früher war ich schizophren, heute geht´s uns gut )
Pieke
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- ManfredK
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
Wenn ich es richtig im Kopf habe sind die Endstücke unterschiedlich, oder?
Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
Guude,
genau das wäre auch mein Gedanke!
Offenheit zahlt sich in dem Fall immer aus.
Grundsätzlich gibt es meiner Meinung nach hier div. Sachen zu bedenken:
1. Nur weil ein anderer Endtopf dran ist, wäre zwar "offiziell" die ABE nicht mehr "so richtig gültig".... jedoch sollte es im Falle eines tatsächlich verschuldeten Unfalls
zunächst mal keine Proble geben. Denn erstens zahlt die HP sowieso und holt sich höchstens 5000 Euro zurück, und zweitens muß erst mal nachgewiesen werden, dass der "falsche" Endtopf ursache des Unfalls war.
Sowas ist für mich mittlerweile Pillepalle und interessiert mich nicht mehr- aus dem Alter bin ich raus.
( Achtung- an alle, denen jetzt der Finger juckt...: Diesen Satz jetzt nicht aus dem Zusammenhang reissen, ich mache durchaus noch Unterschiede!)
2. Kommen wir zu dem "Lärmproblem":
Das ist ja auch der Hauptgrund, weshalb Markus das machen möchte, ich selbst habe ja auch vor kurzewm erst wiedewr auf den originalen SD04 Topf zurückgerüstet, weil mir der Harushin zu laut geworden ist.
Leider hat sich ja bisher niemand gemeldet, der einen solchen "Umbau" auf dem Papier irgendwie eingetragen bekommen hat.
Ich werde die Tage mal "mein TÜV Prüfer" fragen, wie er zu dem Problem steht und was man machen könnte.
Spätestens am 24.09. kann ich dir dann was dazu sagen.
Ich denke allerdings nicht, dass er aus den 96 dB. im "Brief" ein 93 dB machen kann, dies würde ein aufwendiges Lärmgutachten vorraussetzen, dass du nicht bezahlen möchtest.
Mit einer offiziellen Lautstärkemessung, so wie ich sie hatte, hast du zwar einen Wisch in der Hand, dass sie am Tag X um 13.37 Uhr mit 91 dB gemessen wurde, die ABE wird dadurch aber auch nicht geändert.
Fazit: mach das Ding drauf und fahr einfach und ich frag mal nach.
markus53123 hat geschrieben:........ aber ich hätte dem Prüfer genau das erzählt!
Denn dass der Pott der SD04 leiser ist, ist doch wohl exakt dem Umstand geschuldet, dass er drei Kammern statt zwei hat.
Wenn ich nun diesen Pott montiere möchte mit der Zielgabe, eine geringere Lautstärke zu erzielen, kann das den Prüfer doch eigentlich nicht verwirren, sondern ihm eher dienlich sein als positive Argumentations-/Motivationshilfe für die Eintragung.
genau das wäre auch mein Gedanke!
Offenheit zahlt sich in dem Fall immer aus.
Grundsätzlich gibt es meiner Meinung nach hier div. Sachen zu bedenken:
1. Nur weil ein anderer Endtopf dran ist, wäre zwar "offiziell" die ABE nicht mehr "so richtig gültig".... jedoch sollte es im Falle eines tatsächlich verschuldeten Unfalls
zunächst mal keine Proble geben. Denn erstens zahlt die HP sowieso und holt sich höchstens 5000 Euro zurück, und zweitens muß erst mal nachgewiesen werden, dass der "falsche" Endtopf ursache des Unfalls war.
Sowas ist für mich mittlerweile Pillepalle und interessiert mich nicht mehr- aus dem Alter bin ich raus.
( Achtung- an alle, denen jetzt der Finger juckt...: Diesen Satz jetzt nicht aus dem Zusammenhang reissen, ich mache durchaus noch Unterschiede!)
2. Kommen wir zu dem "Lärmproblem":
Das ist ja auch der Hauptgrund, weshalb Markus das machen möchte, ich selbst habe ja auch vor kurzewm erst wiedewr auf den originalen SD04 Topf zurückgerüstet, weil mir der Harushin zu laut geworden ist.
Leider hat sich ja bisher niemand gemeldet, der einen solchen "Umbau" auf dem Papier irgendwie eingetragen bekommen hat.
Ich werde die Tage mal "mein TÜV Prüfer" fragen, wie er zu dem Problem steht und was man machen könnte.
Spätestens am 24.09. kann ich dir dann was dazu sagen.
Ich denke allerdings nicht, dass er aus den 96 dB. im "Brief" ein 93 dB machen kann, dies würde ein aufwendiges Lärmgutachten vorraussetzen, dass du nicht bezahlen möchtest.
Mit einer offiziellen Lautstärkemessung, so wie ich sie hatte, hast du zwar einen Wisch in der Hand, dass sie am Tag X um 13.37 Uhr mit 91 dB gemessen wurde, die ABE wird dadurch aber auch nicht geändert.
Fazit: mach das Ding drauf und fahr einfach und ich frag mal nach.
- hatschky
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
Nur mal so in den Raum gestellt. Die 2017 ist ja auch schon eine SD06 mit Euro 4, hat aber den gleichen Endtopf wie die 2016er SD04.
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
Markus, Du bist doch mit dem Ergebnis Deines Umbaus zufrieden. Dann geniesse es doch, und fertig.
Interessiert doch kein Schwein.
Mein Arrow Dämpfer trägt auch eine Buchse zur Reduzierung des Durchlasses, ist und leiser aber formal ohne Betriebserlaubnis.
Was meinst Du was mich das interessiert ?
Grüße
Claus
Interessiert doch kein Schwein.
Mein Arrow Dämpfer trägt auch eine Buchse zur Reduzierung des Durchlasses, ist und leiser aber formal ohne Betriebserlaubnis.
Was meinst Du was mich das interessiert ?
Grüße
Claus
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
hatschky hat geschrieben:Nur mal so in den Raum gestellt. Die 2017 ist ja auch schon eine SD06 mit Euro 4, hat aber den gleichen Endtopf wie die 2016er SD04.
Moin Martin,
hat sie?
Meines Wissens nach fand der Wechsel der Euro-Normen (von 3 auf 4) im Jahr 2017 statt.
Will sagen:
- Die 2015/2016er haben Euro 3 (drei Kammern) mit runden Röhrchen in eckigen "Hülsen"
- Die 2018/2019er haben Euro 4 (zwei Kammern) mit ausschließlich runden Röhrchen.
- Und es gibt die 2017er mit Euro 3 (SD04) und 2017er mit Euro 4 (SD06).
Für mich interessant ist die Frage, ob unter diesem Aspekt die Pötte der 2017er gleich sind.
Ist ggf. die Änderung der Auslässe nur dem Facelift geschuldet oder geht die optische Änderung auch mit der Änderung der Abgasnorm einher?
Mein Original-ESD (SD06 2019) hat die Stanzung:
MKK E1 E4 (im Kreis) HONDA GOSHI
Der von mir erworbene Pott hat runde Röhrchen in eckigen "Hülsen" und folgende Stanzung:
MJP E1 e4 (im Viereck) E4 (im Kreis) HONDA GOSHI
Ist das nun ein Euro 3 oder 4??????
Beste Grüße von der Ahr
Markus
RD07a 2000 "Jacqueline"
SD09 DCT EERA 2022 "Béatrice"
Markus
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
E1 und E4 haben nichts mit verschiedenen Euroklassen zu tun
Sie Kennzeichnen EU Länder die das Genehmigungsverfahren für die EU übernommen haben
E1 = Deutschland E4 = Niederlande
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __21a.html
Gruß, Peter
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
Moin Peter,
die Länderkennungen E1, E4 und andere waren/sind nicht das Problem.
Mir ging es um die anderen Bezeichnungen, wie z.B. das kleine e4 (eingekastelt in einem Viereck) und die Kennungen "MKK" und "MJP", welches meinen originalen 2019er-Topf vom leiseren SD04er unterscheidet.
Dazu bitte einmal einen Blick ins Nachbar-Forum werfen.
Ich habe meine letzte Antwort als Zitat unten angehängt:
--------
(Zitat)
​Hallo Bäda,
hallo Gunther,
1.) Wir wissen, dass die SD04 Euro 3 erfüllt, die SD06 Euro 4.
2.) Die Pötte der SD04 (Gunther) und der 2017er SD06 (Bäda) sind gem. Stanzung offensichtlich identisch.
Eure beiden Aussagen lassen für mich daher folgende Schlüsse zu:​​
Der geringere Schadstoffausstoß wird daher nicht durch den Schalldämpfer erreicht, sondern durch andere Maßnahmen (Motormanagement, Einspritzung und weißdergeiernowatt).
Will sagen:
Mit der Montage des SD04-ESD auf (m)einer 2019er SD06 erwirke ich, dass das Mopped erstens leiser wird 95dB(A) auf 93dB(A), ohne dass zweitens die Schadstoffklasse herabgesetzt wird.
Das kann doch einen Prüfer nur freuen und motivieren, mir den ganzen Krempel ohne großes Gedöns (insbesondere Lärm- und Abgas-Gutachten) einzutragen...
:happy-bouncyyellow:​
Kann mir Jemand per PN eine Kopie des Kfz-Scheins seiner 2017er SD06 mit 93dB(A) und Euro 4 als Argumentationshilfe zukommen lassen?
(Letzte Ziffern der VIN und persönliche Daten geschwärzt)
Bäda?​
--------------
(Zitatende)
Grüßles,
Markus
die Länderkennungen E1, E4 und andere waren/sind nicht das Problem.
Mir ging es um die anderen Bezeichnungen, wie z.B. das kleine e4 (eingekastelt in einem Viereck) und die Kennungen "MKK" und "MJP", welches meinen originalen 2019er-Topf vom leiseren SD04er unterscheidet.
Dazu bitte einmal einen Blick ins Nachbar-Forum werfen.
Ich habe meine letzte Antwort als Zitat unten angehängt:
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(Zitat)
​Hallo Bäda,
hallo Gunther,
1.) Wir wissen, dass die SD04 Euro 3 erfüllt, die SD06 Euro 4.
2.) Die Pötte der SD04 (Gunther) und der 2017er SD06 (Bäda) sind gem. Stanzung offensichtlich identisch.
Eure beiden Aussagen lassen für mich daher folgende Schlüsse zu:​​
Der geringere Schadstoffausstoß wird daher nicht durch den Schalldämpfer erreicht, sondern durch andere Maßnahmen (Motormanagement, Einspritzung und weißdergeiernowatt).
Will sagen:
Mit der Montage des SD04-ESD auf (m)einer 2019er SD06 erwirke ich, dass das Mopped erstens leiser wird 95dB(A) auf 93dB(A), ohne dass zweitens die Schadstoffklasse herabgesetzt wird.
Das kann doch einen Prüfer nur freuen und motivieren, mir den ganzen Krempel ohne großes Gedöns (insbesondere Lärm- und Abgas-Gutachten) einzutragen...
:happy-bouncyyellow:​
Kann mir Jemand per PN eine Kopie des Kfz-Scheins seiner 2017er SD06 mit 93dB(A) und Euro 4 als Argumentationshilfe zukommen lassen?
(Letzte Ziffern der VIN und persönliche Daten geschwärzt)
Bäda?​
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(Zitatende)
Grüßles,
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- ManfredK
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
markus53123 hat geschrieben:
1.) Wir wissen, dass die SD04 Euro 3 erfüllt, die SD06 Euro 4.
Korrekt - wurde in der Vergangenheit aber in erster Linie mit der Homologationsdauer argumentiert (Markteinführung der SD04 noch in 2015 für die ersten Vorführer). EU4 wäre da nicht rechtzeitig fertig gewesen. Zusätzlich unterscheiden sich 2016 und 2017 durch den Aktivkohlefilter für den Tank,
2.) Die Pötte der SD04 (Gunther) und der 2017er SD06 (Bäda) sind gem. Stanzung offensichtlich identisch.
Beide Schalldämpfer sind mit der Homologation "MJP" für die 2016er und 2017er homologiert und sind innerhalb dieser Baujahre austauschbar.
Der geringere Schadstoffausstoß wird daher nicht durch den Schalldämpfer erreicht, sondern durch andere Maßnahmen (Motormanagement, Einspritzung und weißdergeiernowatt).
Siehe auch die Anmerkung zum Aktivkohlefilter der wesentlich für den Unterschied EU3 und EU4 verantwortlich ist
Mit der Montage des SD04-ESD auf (m)einer 2019er SD06 erwirke ich, dass das Mopped erstens leiser wird 95dB(A) auf 93dB(A), ohne dass zweitens die Schadstoffklasse herabgesetzt wird.
Da sind sie dann wieder... die rechtlichen Probleme. Ab Modelljahr 2018 ist der Schalldämpfer mit der Kennung "MKK" homologiert. Diese Homologation ist nicht für die Modelljahre 2016/17 gültig. Ob die 2019er mit einem 2017er Schalldämpfer leiser wird, wurde niemals geprüft; Genau sowenig wurde geprüft ob die Abgasbehandlung der 2019er mit einem 2017er Schalldämpfer noch den Vorschriften genügt (z.B. veränderte Abgasströmung und damit unterschiedliche Verweildauer im Kat)
Grüßles,
Markus
Markus, du solltest das Rätselraten sein lassen.... ob eine Prüforganisation eine Einzelabnahme mit geänderten Geräuschwerten angesichts zweier unterschiedlich homologierter Auspuffanlagen durchführt, kann nur einer entscheiden... die Prüforganisation. Geh hin und frage den zuständigen Prüfer persönlich.
Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
Guude,
@ Manfred, vielen Dank auch von meiner Seite für die qualifizierten Aussagen.
Jetzt, wo du es erwähnt hattest, der "Aktivkohlefilter" war ein gutes Stichwort.
Das war ja mal eine zeit lang der allseits glücklich machende Gral der Glückseligkeit für das Zulassungsprozedere.
Und der satz " Geh hin und frage den zuständigen Prüfer persönlich." ist ja genau das, was Markus ursprünglich will.
Nur- ihm fehlt wohl noch immer eine glaubwürdige "Überredungshilfe" für einen Prüfer, sprich es fehlt noch immer ein Kopie von einem,
der dies schon mal gemacht hatte bzw eingetragen bekommen hat.
@ Manfred, vielen Dank auch von meiner Seite für die qualifizierten Aussagen.
Jetzt, wo du es erwähnt hattest, der "Aktivkohlefilter" war ein gutes Stichwort.
Das war ja mal eine zeit lang der allseits glücklich machende Gral der Glückseligkeit für das Zulassungsprozedere.
Und der satz " Geh hin und frage den zuständigen Prüfer persönlich." ist ja genau das, was Markus ursprünglich will.
Nur- ihm fehlt wohl noch immer eine glaubwürdige "Überredungshilfe" für einen Prüfer, sprich es fehlt noch immer ein Kopie von einem,
der dies schon mal gemacht hatte bzw eingetragen bekommen hat.
- ManfredK
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
schwagutec hat geschrieben:Nur- ihm fehlt wohl noch immer eine glaubwürdige "Überredungshilfe" für einen Prüfer, sprich es fehlt noch immer ein Kopie von einem,
der dies schon mal gemacht hatte bzw eingetragen bekommen hat.
Das kann man immer noch suchen, wenn der Prüfer signalisiert dass er dann eine Einzelabnahme macht
Ich habe ja in der Vergangenheit einiges an Motorrädern geändert, Rahmen ändern, Hubraum, Fahrwerk und und und.....
Es war immer eine entscheidende Hilfe VORHER mit dem zuständigen Dipl.Ing. zu reden unter welchen Bedingungen er einer Änderung zustimmen könnte oder wo er auch mal Nein sagt. Dann hab ich mir den Aufwand einfach gespart.
Und der Weg geht in diesem Fall nur über eine Einzelabnahme... da die Bauartgenehmigung (Homologation) für den Modellwechsel fehlt.
Also einfach fragen... oftmals geht mehr als man glaubt
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Re: Eintragung eines SD04-Endschalldämpfers auf einer SD06
Servus Manfred,
herzlichen Dank für die erhellenden Antworten!
Ich habe noch in diesem Monat TÜV und werde vorab anfragen, ob und mit welchem (finanziellen) Aufwand sich eine Eintragung bewerkstelligen lässt.
Interessant wäre insbesondere, ob man den Pott als "Alternative", also rückbaubar montieren kann. Denn wer weiß, ob ich dieses Mopped auf ewig behalte und ggf. hätte der Nachbesitzer gerne wieder den originalen Brüllpott.
Ich werde berichten, wenn es etwas zu berichten gibt...
Merci und Gruß
Markus
herzlichen Dank für die erhellenden Antworten!
Ich habe noch in diesem Monat TÜV und werde vorab anfragen, ob und mit welchem (finanziellen) Aufwand sich eine Eintragung bewerkstelligen lässt.
Interessant wäre insbesondere, ob man den Pott als "Alternative", also rückbaubar montieren kann. Denn wer weiß, ob ich dieses Mopped auf ewig behalte und ggf. hätte der Nachbesitzer gerne wieder den originalen Brüllpott.
Ich werde berichten, wenn es etwas zu berichten gibt...
Merci und Gruß
Markus
Beste Grüße von der Ahr
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