wow, CONTINENTAL ist schnell
ANTWORT:
Guten Tag Herr B*********,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Durch die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.05.2017 wurden in der StVO einspurige Fahrzeuge (Motorräder/Roller/Mofa) von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Gleichzeitig wurden in der StVZO die Definition für Winterreifen dahingehend geändert, dass reine M+S-Reifen keine geeignete Winterbereifung mehr darstellen, sondern diese das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) aufweisen müssen. Dies ist jedoch aktuell nicht möglich, da keine entsprechende Zertifizierungsvorschrift für Motorradreifen existiert.
Allerdings ist zu beachten, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee-, Eisglätte, Schneematsch), der Führer eines Motorrades über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus:
1) vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
2) während der Fahrt:
a) einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
b) nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Weiterhin entfällt in der StVZO die Möglichkeit, M+S-Reifen montieren zu dürfen, deren Geschwindigkeitsindex unterhalb der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt (Geschwindigkeitsaufkleber).
Eine Übergangsfrist der o.g. Regelungen gilt für Fahrzeuge mit M+S-Bereifung bis zum Ablauf des 30.09.2024, solange die Reifen vor dem 01.01.2018 hergestellt wurden. Mit freundlichen Grüßen,
M**** Sch****
Technischer Produkt Service
Technischer Kundendienst
PS: ich muß dann mal mit meinem fHH reden, beim nächsten TKC70 MUSS dann H Kennzeichnung drauf sein