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AT 2018 - M+S Reifen mit Speedindex Q/S legal fahrbar?

Verfasst: Fr 4. Mai 2018, 17:09
von Tommy
Hallo zusammen,

meine 2018er AT hat im Fahrzeugschein Reifen mit Geschwindigkeitsindex H (210 km/h) für Vorder- und Hinterreifen
eingetragen, was vermutlich auch auf die Modelljahre 2016 und 2017 zutrifft.

Jetzt habe ich entdeckt, dass in meiner "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" unter zusätzliche Angaben 9.1
folgende Bemerkung steht:
Alternative Bereifung Achse 1: 90/90-21M/C 54S M+S
Alternative Bereifung Achse 2: 150/70 B18M/C 70Q M+S


Damit müsste man mit ATs ab Modelljahr 2018 ganz legal M+S Reifen mit Geschwindigkeitsindex Q hinten (160 km/h)
und S vorne (180 km/h) fahren dürfen. Unabhängig vom Fertigungsdatum.

Oder verstehe ich das falsch? :roll:

Re: AT 2018 - M+S Reifen mit Speedindex Q/S legal fahrbar?

Verfasst: Fr 4. Mai 2018, 17:26
von ManfredK
Ich bin mir sicher du findest in diesem Thread deine Antwort - speziell zum Schluss der Wortmeldungen.

Sollten dennoch Fragen sein bitte die Diskussion in diesem Thread fortsetzen.

Beitrag verschoben

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Fr 4. Mai 2018, 19:51
von HaraldS50
@Tommy: Grundsätzlich hast Du recht, da ja die 2018'er auch nene Bäpper von HONDA spendiert bekommen hat. :thumb:

Praktisch: Ausser Mitas produziert momentan keiner 2018'er mit M+S, soweit mir bekannt :nananana:

Alle weiteren Fragen beantwortet

Bild

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Sa 5. Mai 2018, 13:01
von Tommy
Ich hatte da einen "kleinen" Denkfehler. Die Angaben in den COC-Papiere stehen rechtlich natürlich nicht über der
geänderten StVZO. War wohl Wunschdenken von mir. :?

Die alternative Bereifung aus den COC-Papieren passt vom Geschwindigkeitsindex genau auf den Continental TKC80.

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Sa 5. Mai 2018, 14:27
von ManfredK
Tommy hat geschrieben:..Die Angaben in den COC-Papiere stehen rechtlich natürlich nicht über der geänderten StVZO..


Eigentlich gilt EU-Zulassungsrecht VOR DE-Zulassungsrecht, wenn das Fahrzeug wie z.B. die CRF eine EU-Zulassung hast.

Blöderweise steht in der EU VO 3/2014 das Wörtchen "gelegentlich mit M+s Reifen"..... da ich kein Jurist bin kann ich die Bedeutung des Wortes "gelegentlich" nicht gewichten.

Soll das bedeuten, dass von allen CRF gelegentlich eine mit Winterreifen mit M+S Kennzeichnung plus Geschwindigkeitsaufkleber ausgerüstet wird....
Soll das bedeuten, dass der Fahrer einen zweiten Reifensatz hat und gelegentlich mit dem 2 Satz mit M+S Kennzeichnung.....
Soll das bedeuten, dass jeder zweite, dritte, vierte Reifensatz als M+S gekauft wird....
Soll das bedeuten das M+S Reifen montiert werden wenn man gelegentlich ins außereuropäische Ausland fährt...

vielleicht fallen anderen noch mehr Bedeutungen ein - klären könnte das nur das Verkehrsministerium....

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: So 6. Mai 2018, 08:36
von HaraldS50
Dann muss ich aber erst mal einer mit nem 2018'er Mitas erwischen lassen :ups:

Freiwillige vor :danke!:

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Do 17. Mai 2018, 20:09
von Toddy
HaraldS50 hat geschrieben:Dann muss ich aber erst mal einer mit nem 2018'er Mitas erwischen lassen :ups:

Freiwillige vor :danke!:

Melde mich freiwillig,
kommt nächste Woche rauf! :thumb:

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 4. Jul 2018, 13:39
von iceman
HaraldS50 hat geschrieben:

Praktisch: Ausser Mitas produziert momentan keiner 2018'er mit M+S, soweit mir bekannt :nananana:



Nö. Nö.

Ich habe letzte Woche einen Continental TKC70 mit M+S Kennzeichnung geliefert bekommen und einer Produktionswoche in 2018.

Gruss
iceman

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 4. Jul 2018, 17:51
von HaraldS50
Komischerweise gibt es jetz TKC70 mit T (M+S) und H (kein M+S) . :nix:

Es lebe das Chaos :laola1:

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 4. Jul 2018, 18:55
von ATP
HaraldS50 hat geschrieben:Komischerweise gibt es jetz TKC70 mit T (M+S) und H (kein M+S)


Da wird halt der H-Reifen irgendwelche Prüfwerte für Winterreifen nicht erfüllen. Grip bei Kälte plus Nässe, auf Eis oder so was.
Vielleicht wurde der Winterreifen Homologationskram auch nur nicht gemacht weil es Winterreifenpflicht für Motorräder nicht mehr gibt.
Aber klar, es wird wohl die Gummimischung von geschredderten D610 verwendet.

Gruß, Peter

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 4. Jul 2018, 19:51
von HaraldS50
Auf jeden Fall hat die H-Version wohl weniger Profil.

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 4. Jul 2018, 20:43
von bigg0r
Ich glaube da hast du mich am Wochenende falsch verstanden. Mein T hat auch weniger, als mein erster T hatte. Das wurde glaube ich generell überarbeitet.

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 4. Jul 2018, 20:59
von HaraldS50
Dann ist es ja noch merkwürdiger :?

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 4. Jul 2018, 21:02
von ATP
HaraldS50 hat geschrieben:Dann ist es ja noch merkwürdiger


Wär das jetzt nicht was für die Laberecke?

Gruß, Peter

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 4. Jul 2018, 21:47
von Midlifecrisix
Fahre einen TKC70 Dot xx18 T M+S

Mein fHH sagt, kein Problem mit Aufkleber

info only :nananana:

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 4. Jul 2018, 21:48
von Midlifecrisix
bigg0r hat geschrieben:Ich glaube da hast du mich am Wochenende falsch verstanden. Mein T hat auch weniger, als mein erster T hatte. Das wurde glaube ich generell überarbeitet.


Visuell kann ich das nicht bestätigen...

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 4. Jul 2018, 22:11
von bigg0r
Mein erster T hatte 6,5mm. Mein aktueller mit DOT 5X17 hatte 5mm.

Bezweifle, dass man das optisch ausmachen kann.

Ein anderer hat das bereits im anderen Forum ebenfalls geschildert.
Ist aber glaube ich alles der falsche Thread hier... :-)

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 4. Jul 2018, 22:49
von AT-Andi
Aktuell :

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Do 5. Jul 2018, 13:41
von iceman
ATP hat geschrieben:
Aber klar, es wird wohl die Gummimischung von geschredderten D610 verwendet.



BESTER KOMMENTAR

:gröhl:

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Di 10. Jul 2018, 23:32
von iceman
HaraldS50 hat geschrieben:Komischerweise gibt es jetz TKC70 mit T (M+S) und H (kein M+S) . :nix:

Es lebe das Chaos :laola1:



Nö. Nö.

Ich habe jetzt auch noch einen Satz TKC70 aus 2018 mit H und M+S.
:lol:

Das Chaos is perfekt. Aber das hatte glaub ich AT-Andi schon gepostet.

Gruss
iceman

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 11:15
von Midlifecrisix
ich mach mir mal die mühe, diesen thread an CONTINENTAL zu senden ...
schau ma moi .... ob? und wenn was die dazu sagen?
:nix:

anfrage versendet 2018-07-11

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 14:15
von Midlifecrisix
wow, CONTINENTAL ist schnell :danke!:

ANTWORT:
Guten Tag Herr B*********,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Durch die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.05.2017 wurden in der StVO einspurige Fahrzeuge (Motorräder/Roller/Mofa) von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Gleichzeitig wurden in der StVZO die Definition für Winterreifen dahingehend geändert, dass reine M+S-Reifen keine geeignete Winterbereifung mehr darstellen, sondern diese das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) aufweisen müssen. Dies ist jedoch aktuell nicht möglich, da keine entsprechende Zertifizierungsvorschrift für Motorradreifen existiert.

Allerdings ist zu beachten, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee-, Eisglätte, Schneematsch), der Führer eines Motorrades über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus:
1) vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
2) während der Fahrt:
a) einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
b) nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Weiterhin entfällt in der StVZO die Möglichkeit, M+S-Reifen montieren zu dürfen, deren Geschwindigkeitsindex unterhalb der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt (Geschwindigkeitsaufkleber).

Eine Übergangsfrist der o.g. Regelungen gilt für Fahrzeuge mit M+S-Bereifung bis zum Ablauf des 30.09.2024, solange die Reifen vor dem 01.01.2018 hergestellt wurden.




Mit freundlichen Grüßen,
M**** Sch****

Technischer Produkt Service
Technischer Kundendienst

PS: ich muß dann mal mit meinem fHH reden, beim nächsten TKC70 MUSS dann H Kennzeichnung drauf sein :dance:

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 14:36
von Travel@Gravel
..was hierzulande zu recht günstigen Reifenpreisen führt ;) €40.- resp €45.- bei den zwei Beispielen, Hauslieferung inkl.:

mitas.jpg


mitas2.jpg

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 20:02
von ManfredK
Midlifecrisix hat geschrieben:
[b]Weiterhin entfällt in der StVZO die Möglichkeit, M+S-Reifen montieren zu dürfen, deren Geschwindigkeitsindex unterhalb der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt (Geschwindigkeitsaufkleber).



Da wären wir wieder bei dem Problem das EU-Recht die StVZO bricht...... und dass es im EU-Recht durchaus eine schwammige Formulierung gibt.

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Do 12. Jul 2018, 17:24
von HaraldS50
Nu ja, da hat CONTINENTAL den Schwarzen-Peter ja geschickt zurück gespielt :thumb:

Hab ich auch nicht anders erwartet :ups: