Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
- Tommy
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AT 2018 - M+S Reifen mit Speedindex Q/S legal fahrbar?
Hallo zusammen,
meine 2018er AT hat im Fahrzeugschein Reifen mit Geschwindigkeitsindex H (210 km/h) fĂĽr Vorder- und Hinterreifen
eingetragen, was vermutlich auch auf die Modelljahre 2016 und 2017 zutrifft.
Jetzt habe ich entdeckt, dass in meiner "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" unter zusätzliche Angaben 9.1
folgende Bemerkung steht:
Alternative Bereifung Achse 1: 90/90-21M/C 54S M+S
Alternative Bereifung Achse 2: 150/70 B18M/C 70Q M+S
Damit mĂĽsste man mit ATs ab Modelljahr 2018 ganz legal M+S Reifen mit Geschwindigkeitsindex Q hinten (160 km/h)
und S vorne (180 km/h) fahren dürfen. Unabhängig vom Fertigungsdatum.
Oder verstehe ich das falsch?
meine 2018er AT hat im Fahrzeugschein Reifen mit Geschwindigkeitsindex H (210 km/h) fĂĽr Vorder- und Hinterreifen
eingetragen, was vermutlich auch auf die Modelljahre 2016 und 2017 zutrifft.
Jetzt habe ich entdeckt, dass in meiner "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" unter zusätzliche Angaben 9.1
folgende Bemerkung steht:
Alternative Bereifung Achse 1: 90/90-21M/C 54S M+S
Alternative Bereifung Achse 2: 150/70 B18M/C 70Q M+S
Damit mĂĽsste man mit ATs ab Modelljahr 2018 ganz legal M+S Reifen mit Geschwindigkeitsindex Q hinten (160 km/h)
und S vorne (180 km/h) fahren dürfen. Unabhängig vom Fertigungsdatum.
Oder verstehe ich das falsch?
Viele Grüße aus Köln
Thomas
Thomas
- ManfredK
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Re: AT 2018 - M+S Reifen mit Speedindex Q/S legal fahrbar?
Ich bin mir sicher du findest in diesem Thread deine Antwort - speziell zum Schluss der Wortmeldungen.
Sollten dennoch Fragen sein bitte die Diskussion in diesem Thread fortsetzen.
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- HaraldS50
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
@Tommy: Grundsätzlich hast Du recht, da ja die 2018'er auch nene Bäpper von HONDA spendiert bekommen hat.
Praktisch: Ausser Mitas produziert momentan keiner 2018'er mit M+S, soweit mir bekannt
Alle weiteren Fragen beantwortet
Praktisch: Ausser Mitas produziert momentan keiner 2018'er mit M+S, soweit mir bekannt
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GrĂĽĂźe aus der Pfalz
- Tommy
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
Ich hatte da einen "kleinen" Denkfehler. Die Angaben in den COC-Papiere stehen rechtlich natĂĽrlich nicht ĂĽber der
geänderten StVZO. War wohl Wunschdenken von mir.
Die alternative Bereifung aus den COC-Papieren passt vom Geschwindigkeitsindex genau auf den Continental TKC80.
geänderten StVZO. War wohl Wunschdenken von mir.
Die alternative Bereifung aus den COC-Papieren passt vom Geschwindigkeitsindex genau auf den Continental TKC80.
Viele Grüße aus Köln
Thomas
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- ManfredK
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
Tommy hat geschrieben:..Die Angaben in den COC-Papiere stehen rechtlich natürlich nicht über der geänderten StVZO..
Eigentlich gilt EU-Zulassungsrecht VOR DE-Zulassungsrecht, wenn das Fahrzeug wie z.B. die CRF eine EU-Zulassung hast.
Blöderweise steht in der EU VO 3/2014 das Wörtchen "gelegentlich mit M+s Reifen"..... da ich kein Jurist bin kann ich die Bedeutung des Wortes "gelegentlich" nicht gewichten.
Soll das bedeuten, dass von allen CRF gelegentlich eine mit Winterreifen mit M+S Kennzeichnung plus Geschwindigkeitsaufkleber ausgerĂĽstet wird....
Soll das bedeuten, dass der Fahrer einen zweiten Reifensatz hat und gelegentlich mit dem 2 Satz mit M+S Kennzeichnung.....
Soll das bedeuten, dass jeder zweite, dritte, vierte Reifensatz als M+S gekauft wird....
Soll das bedeuten das M+S Reifen montiert werden wenn man gelegentlich ins außereuropäische Ausland fährt...
vielleicht fallen anderen noch mehr Bedeutungen ein - klären könnte das nur das Verkehrsministerium....
- HaraldS50
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
Dann muss ich aber erst mal einer mit nem 2018'er Mitas erwischen lassen
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- Toddy
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
HaraldS50 hat geschrieben:Dann muss ich aber erst mal einer mit nem 2018'er Mitas erwischen lassen
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kommt nächste Woche rauf!
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- iceman
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
HaraldS50 hat geschrieben:
Praktisch: Ausser Mitas produziert momentan keiner 2018'er mit M+S, soweit mir bekannt
Nö. Nö.
Ich habe letzte Woche einen Continental TKC70 mit M+S Kennzeichnung geliefert bekommen und einer Produktionswoche in 2018.
Gruss
iceman
- HaraldS50
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
Komischerweise gibt es jetz TKC70 mit T (M+S) und H (kein M+S) .
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- ATP
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
HaraldS50 hat geschrieben:Komischerweise gibt es jetz TKC70 mit T (M+S) und H (kein M+S)
Da wird halt der H-Reifen irgendwelche Prüfwerte für Winterreifen nicht erfüllen. Grip bei Kälte plus Nässe, auf Eis oder so was.
Vielleicht wurde der Winterreifen Homologationskram auch nur nicht gemacht weil es Winterreifenpflicht für Motorräder nicht mehr gibt.
Aber klar, es wird wohl die Gummimischung von geschredderten D610 verwendet.
GruĂź, Peter
- HaraldS50
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
Auf jeden Fall hat die H-Version wohl weniger Profil.
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
Ich glaube da hast du mich am Wochenende falsch verstanden. Mein T hat auch weniger, als mein erster T hatte. Das wurde glaube ich generell ĂĽberarbeitet.
- HaraldS50
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
HaraldS50 hat geschrieben:Dann ist es ja noch merkwĂĽrdiger
Wär das jetzt nicht was für die Laberecke?
GruĂź, Peter
Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
Fahre einen TKC70 Dot xx18 T M+S
Mein fHH sagt, kein Problem mit Aufkleber
info only
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Zuletzt geändert von Midlifecrisix am Mi 4. Jul 2018, 21:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
bigg0r hat geschrieben:Ich glaube da hast du mich am Wochenende falsch verstanden. Mein T hat auch weniger, als mein erster T hatte. Das wurde glaube ich generell ĂĽberarbeitet.
Visuell kann ich das nicht bestätigen...
Zuletzt geändert von Midlifecrisix am Mi 4. Jul 2018, 22:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
Mein erster T hatte 6,5mm. Mein aktueller mit DOT 5X17 hatte 5mm.
Bezweifle, dass man das optisch ausmachen kann.
Ein anderer hat das bereits im anderen Forum ebenfalls geschildert.
Ist aber glaube ich alles der falsche Thread hier...
Bezweifle, dass man das optisch ausmachen kann.
Ein anderer hat das bereits im anderen Forum ebenfalls geschildert.
Ist aber glaube ich alles der falsche Thread hier...
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
Aktuell :
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Das Leben ist endlich und ein erschreckender Teil davon schon abgeleistet !
- iceman
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
ATP hat geschrieben:
Aber klar, es wird wohl die Gummimischung von geschredderten D610 verwendet.
BESTER KOMMENTAR
- iceman
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
HaraldS50 hat geschrieben:Komischerweise gibt es jetz TKC70 mit T (M+S) und H (kein M+S) .
Es lebe das Chaos
Nö. Nö.
Ich habe jetzt auch noch einen Satz TKC70 aus 2018 mit H und M+S.
Das Chaos is perfekt. Aber das hatte glaub ich AT-Andi schon gepostet.
Gruss
iceman
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
ich mach mir mal die mĂĽhe, diesen thread an CONTINENTAL zu senden ...
schau ma moi .... ob? und wenn was die dazu sagen?
anfrage versendet 2018-07-11
schau ma moi .... ob? und wenn was die dazu sagen?
anfrage versendet 2018-07-11
Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
wow, CONTINENTAL ist schnell
ANTWORT:
Guten Tag Herr B*********,
vielen Dank fĂĽr Ihre Anfrage.
Durch die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.05.2017 wurden in der StVO einspurige Fahrzeuge (Motorräder/Roller/Mofa) von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Gleichzeitig wurden in der StVZO die Definition für Winterreifen dahingehend geändert, dass reine M+S-Reifen keine geeignete Winterbereifung mehr darstellen, sondern diese das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) aufweisen müssen. Dies ist jedoch aktuell nicht möglich, da keine entsprechende Zertifizierungsvorschrift für Motorradreifen existiert.
Allerdings ist zu beachten, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee-, Eisglätte, Schneematsch), der Führer eines Motorrades über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus:
1) vor Antritt jeder Fahrt zu prĂĽfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzufĂĽhren, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
2) während der Fahrt:
a) einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
b) nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Weiterhin entfällt in der StVZO die Möglichkeit, M+S-Reifen montieren zu dürfen, deren Geschwindigkeitsindex unterhalb der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt (Geschwindigkeitsaufkleber).
Eine Ăśbergangsfrist der o.g. Regelungen gilt fĂĽr Fahrzeuge mit M+S-Bereifung bis zum Ablauf des 30.09.2024, solange die Reifen vor dem 01.01.2018 hergestellt wurden.
Mit freundlichen GrĂĽĂźen,
M**** Sch****
Technischer Produkt Service
Technischer Kundendienst
PS: ich muß dann mal mit meinem fHH reden, beim nächsten TKC70 MUSS dann H Kennzeichnung drauf sein
ANTWORT:
Guten Tag Herr B*********,
vielen Dank fĂĽr Ihre Anfrage.
Durch die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.05.2017 wurden in der StVO einspurige Fahrzeuge (Motorräder/Roller/Mofa) von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Gleichzeitig wurden in der StVZO die Definition für Winterreifen dahingehend geändert, dass reine M+S-Reifen keine geeignete Winterbereifung mehr darstellen, sondern diese das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) aufweisen müssen. Dies ist jedoch aktuell nicht möglich, da keine entsprechende Zertifizierungsvorschrift für Motorradreifen existiert.
Allerdings ist zu beachten, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee-, Eisglätte, Schneematsch), der Führer eines Motorrades über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus:
1) vor Antritt jeder Fahrt zu prĂĽfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzufĂĽhren, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
2) während der Fahrt:
a) einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
b) nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Weiterhin entfällt in der StVZO die Möglichkeit, M+S-Reifen montieren zu dürfen, deren Geschwindigkeitsindex unterhalb der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt (Geschwindigkeitsaufkleber).
Eine Ăśbergangsfrist der o.g. Regelungen gilt fĂĽr Fahrzeuge mit M+S-Bereifung bis zum Ablauf des 30.09.2024, solange die Reifen vor dem 01.01.2018 hergestellt wurden.
Mit freundlichen GrĂĽĂźen,
M**** Sch****
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PS: ich muß dann mal mit meinem fHH reden, beim nächsten TKC70 MUSS dann H Kennzeichnung drauf sein
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
..was hierzulande zu recht günstigen Reifenpreisen führt €40.- resp €45.- bei den zwei Beispielen, Hauslieferung inkl.:
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- ManfredK
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
Midlifecrisix hat geschrieben:
[b]Weiterhin entfällt in der StVZO die Möglichkeit, M+S-Reifen montieren zu dürfen, deren Geschwindigkeitsindex unterhalb der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt (Geschwindigkeitsaufkleber).
Da wären wir wieder bei dem Problem das EU-Recht die StVZO bricht...... und dass es im EU-Recht durchaus eine schwammige Formulierung gibt.
- HaraldS50
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- Vorname: Harald
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Re: Ă„nderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"
Nu ja, da hat CONTINENTAL den Schwarzen-Peter ja geschickt zurĂĽck gespielt
Hab ich auch nicht anders erwartet
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