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Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 21:09
von HaraldS50
Das nennt sich Infomation-Sharing. Wo ist Dein Problem damit?

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 21:10
von Toddy
HaraldS50 hat geschrieben:Stimmt, steht H in den Papieren. Is aber egoil. Ausser dem 610 sind eh alle angebotenen Reifen in der Datenbank meines Prefered-Providers V. Bleibt dann irgenwie nur Scorpion oder Tourance übrig.


Verstehe ich nicht, V darfst du doch weiterhin fahren.
Nur halt T oder niedriger nicht.

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 10:43
von ArAl
ManfredK hat geschrieben:Wer also weiterhin die Gesetzeslücke nutzen will "hochgeschwindigkeitsuntauglicher Reifen" + Geschwindigkeitsaufkleber = zulässige Reifenkombination, muss sich für den deutschen Raum erst mal eine ausreichende Anzahl von Reifen auf Lager legen.

Ich gebe zu, ich habe es immer noch nicht verstanden. :roll:

Ich habe jetzt den TKC70 drauf. Lt. Freigabe vom 11.08.2016 ist es ein M+S-Reifen, der max. 190 km/h laufen darf.
Daher habe ich einen Aufkleber im Sichtbereich.
IMG_1348.JPG

Wenn ich 2018 wieder einen TKC70 montieren möchte, muss ich den jetzt schon kaufen, bzw. darf der kein DOTxx18 haben?

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 10:49
von Brock
So ist es

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 13:22
von AT-Andi
ArAl hat geschrieben:Wenn ich 2018 wieder einen TKC70 montieren möchte, muss ich den jetzt schon kaufen, bzw. darf der kein DOTxx18 haben?

Gerade auf der Conti-Seite gefunden : TKC 70 ab 1.Quartal 2018 mit Index "H" erhältlich !
Gruß , Andi

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Do 26. Apr 2018, 12:15
von lowrider
Zum Thema
Ich habe heute den neuen Mitas E 07 erhalten .
Und siehe da : DOT 18 mit M+S Kennzeichnung. Siehe Fotos
Speed Index T ( 190 V/max )
Den werde ich mir montieren lassen mit 190er Aufkleber so wie immer.
Schau mer mal.

Gruß Rainer

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Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Do 26. Apr 2018, 14:27
von Rubbergum
lowrider hat geschrieben:Ich habe heute den neuen Mitas E 07 erhalten .

Da hast du aber schon den neuen E07+ bekommen. Mal sehen, ob da ein Unterschied beim Fahren zu bemerken ist.

LG, Rubbergum

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Do 26. Apr 2018, 18:26
von ManfredK
lowrider hat geschrieben:Den werde ich mir montieren lassen mit 190er Aufkleber so wie immer.


Nur zur rechtlichen Information..... nicht zulässig, du fährst einen Reifen mit unzureichendem Speedindex.... M+S Kennzeichnung ist mit DOT xx/18 nichts mehr wert.

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Do 26. Apr 2018, 20:21
von Brock
lowrider hat geschrieben:Zum Thema
Ich habe heute den neuen Mitas E 07 erhalten .
Und siehe da : DOT 18 mit M+S Kennzeichnung. Siehe Fotos
Speed Index T ( 190 V/max )
Den werde ich mir montieren lassen mit 190er Aufkleber so wie immer.
Schau mer mal.

Gruß Rainer

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Wie Manfred schon schrieb... entweder DOT 17 und dann "wie immer", oder mit passendem Geschwindigkeitsindex. Alles andere ist nicht mehr zulässig...

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Fr 27. Apr 2018, 16:56
von lowrider
:shock:
Das ist ja sehr interessant und sehr Deutsch.
Das bedeutet das ein neuer Reifen aus aktueller Produktion nicht gefahren werden darf aber ein Alter vor DOT 18 zulässig ist. :roll: ( egal ob alt und hart )
Da ich nicht glaube das es als Halter eine Straftat ist wenn man einen Reifen fährt der keine DOT Nummer hat ( Natürlich laut ECE Richjtlinie 30 nicht zulässig in der EU zu verkaufen )
drängt sich mir die Frage auf was wohl passiert wenn man die DOT Nummer einfach weg schneidet ( ist ja erhaben aufgebracht und somit kein Problem )
Das meine ich natürlich nur theoretisch als Gedankenspiel.

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Fr 27. Apr 2018, 21:14
von ManfredK
Das Gedankenspiel könnte man mit einem Ausflug in die "Urkundenfälschung" nach §267 STGB (und folgende) eventuell wirkungsvoll ergänzen.....

Da räumt der Gesetzgeber einen Bestandsschutz nach einer Änderung der Gesetzgebung ein und jetzt versucht man damit die Änderung zu umgehen..... sorry, die Vorschriften waren vor Kauf der Mitas bekannt.

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: So 29. Apr 2018, 12:37
von ManfredK
Kurt du meinst diesen Auszug auf der VO 3/2014:

im Falle von Fahrzeugen, die üblicherweise mit Normalreifen ausgerüstet sind und gelegentlich mit M+S-Reifen ausgestattet werden, wobei in diesem Fall das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie der M+S-Reifen einer
Geschwindigkeit entsprechen muss, die entweder höher ist als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder nicht niedriger als 130 km/h (oder beides). Ist jedoch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeugs höher als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten M+S-Reifen entsprechende Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern an auffallender Stelle oder, falls kein Fahrzeuginnenraum
vorhanden ist, so nahe wie möglich am Kombi-Instrument ein Warnschild mit dem niedrigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten M+S-Reifen angebracht werden.


Die kritische und von Juristen zu wertende Stelle habe ich mal markiert.

Zur Urkunde... ja auch vorgeschriebene Kennzeichnungen können eine Urkunde darstellen.

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: So 29. Apr 2018, 15:08
von Toddy
Vielen Dank für den Artikel, Kurt!
Ich für meinen Teil habe mich schon vor einiger Zeit dazu entschieden dem geltendem EU Recht zu folgen. Also Aufkleber rauf und E07 Dot 2018 fahren.

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 2. Mai 2018, 08:09
von Brock
Toddy hat geschrieben:Vielen Dank für den Artikel, Kurt!
Ich für meinen Teil habe mich schon vor einiger Zeit dazu entschieden dem geltendem EU Recht zu folgen. Also Aufkleber rauf und E07 Dot 2018 fahren.

Du meinst DOT17 oder? Sonst ist nix mit "dem geltenden EU Recht folgen" ;)

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 2. Mai 2018, 08:31
von Toddy
Punkt 2.6 in von Kurt verlinktem ADAC Dokument hast du gelesen? ;)
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kennzeichnung_Motorradreifen_335kB_29839.pdf
Daraus:
Für serienmäßig gefertigte Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis (ab ungefähr Mitte 1999) ist die Verwendung von Reifen mit M+S-Kennzeichnung und geringerem Speed-Index in den angewendeten EU-Richtlinien und EU-Vorschriften grundsätzlich erlaubt (Richtlinie 97/24/EG u. VO (EU) 3/2014). Für diese Motorräder regeln übergeordnete Vorschriften die Verwendung von M+S-Reifen mit niedrigerem Speed-Index. Die Änderungen in der StVZO § 36 greifen nicht.

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 2. Mai 2018, 12:29
von lowrider
So wie Toddy das bemerkt hat sieht das auch das Reifenwerk Heidenau.
http://de.reifenwerk-heidenau.com/modul ... gleung.htm
Interessant ist die Schlussfolgerung :
Zitat :
"Die neuen Gesetzesänderungen widersprechen teilweise bestehenden europäischen Vorschriften.
Hinzu kommt, dass weiterhin Fahrzeuge (BMW R1200GS LC, KTM 1290 Adventure, Honda Africa Twin CRF1000L, …) mit M+S-Reifen homologiert werden und diese explizit in den COC-Papieren vermerkt sind.


Wie das deutsche Gesetz in der Praxis umgesetzt wird, können wir nicht vorhersagen.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) könnte hier für Klärung sorgen, hat aber bisher keine Stellung bezogen.

Daher haben wir unsere Reifenfreigaben für die betroffenen Fahrzeuge vorläufig an das deutsche Gesetz angepasst.

Die geänderten Freigaben stehen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Wir hoffen im Sinne aller Motorradfahrer und Reifenhersteller, dass sich das BVMI zeitnah zu dem Sachverhalt äußert und für Klarheit sorgt."

Zitat Ende

Jeder muss natürlich für sich entscheiden wie er damit umgeht.
Ich werde mich an geltendes EU Recht halten. Schau mer mal

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Mi 2. Mai 2018, 20:46
von HaraldS50
Also ich habe Heute einen neuen Scout für Vorne bestellt, der Nächste Woche drauf soll. Heidenau hat noch keinen 2018'er im Angebot. Die warten noch ab :ups:

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Do 3. Mai 2018, 09:44
von PeterLE
HaraldS50 hat geschrieben:... Heidenau hat noch keinen 2018'er im Angebot ...
Danke - aber wie ist Deine Aussage zu deuten?
- wurde der von Dir bestellte K60 Scout noch 2017 produziert? - derzeit haben wir die 18. KW ...
- es gibt noch keinen "neuen" (2018'er) Reifen mit höherem Speedindex?

Grüße von Peter aus L

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Do 3. Mai 2018, 18:23
von HaraldS50
Genau. Heidenau hat noch keinen neuen (und auch nicht angekündigt, soweit ich weis) und im Gegensatz zu einem Alpenpiraten-Hersteller presst Heidenau kein M+S mehr drauf. Keine Ahnung, was sie jetzt im Moment produzieren. Der Lieferant leifert einen 2017'er :thumb:

Das war zumindest mal die Aussage des Lieferanten am Telefon.

Aktuell sieht es Heidenau mal noch so.... Danach wäre es nach EU-Recht eventuell doch noch möglich M+S zu verwenden. Aber auf die Diskussion muss ich mich erst mal nicht einlassen. Ich habe für die nächsten 2 Jahre trocken und dunkel eingelagert :ups: Und die Vorderräder darf ich ja auch auf der XRV fahren :nananana:

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Do 3. Mai 2018, 19:07
von PeterLE
Danke!
HaraldS50 hat geschrieben:... Der Lieferant leifert einen 2017'er ...
Dann ist ja alles im grünen Bereich ;)

Peter

AT 2018 - M+S Reifen mit Speedindex Q/S legal fahrbar?

Verfasst: Fr 4. Mai 2018, 17:09
von Tommy
Hallo zusammen,

meine 2018er AT hat im Fahrzeugschein Reifen mit Geschwindigkeitsindex H (210 km/h) für Vorder- und Hinterreifen
eingetragen, was vermutlich auch auf die Modelljahre 2016 und 2017 zutrifft.

Jetzt habe ich entdeckt, dass in meiner "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" unter zusätzliche Angaben 9.1
folgende Bemerkung steht:
Alternative Bereifung Achse 1: 90/90-21M/C 54S M+S
Alternative Bereifung Achse 2: 150/70 B18M/C 70Q M+S


Damit müsste man mit ATs ab Modelljahr 2018 ganz legal M+S Reifen mit Geschwindigkeitsindex Q hinten (160 km/h)
und S vorne (180 km/h) fahren dürfen. Unabhängig vom Fertigungsdatum.

Oder verstehe ich das falsch? :roll:

Re: AT 2018 - M+S Reifen mit Speedindex Q/S legal fahrbar?

Verfasst: Fr 4. Mai 2018, 17:26
von ManfredK
Ich bin mir sicher du findest in diesem Thread deine Antwort - speziell zum Schluss der Wortmeldungen.

Sollten dennoch Fragen sein bitte die Diskussion in diesem Thread fortsetzen.

Beitrag verschoben

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Fr 4. Mai 2018, 19:51
von HaraldS50
@Tommy: Grundsätzlich hast Du recht, da ja die 2018'er auch nene Bäpper von HONDA spendiert bekommen hat. :thumb:

Praktisch: Ausser Mitas produziert momentan keiner 2018'er mit M+S, soweit mir bekannt :nananana:

Alle weiteren Fragen beantwortet

Bild

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Sa 5. Mai 2018, 13:01
von Tommy
Ich hatte da einen "kleinen" Denkfehler. Die Angaben in den COC-Papiere stehen rechtlich natürlich nicht über der
geänderten StVZO. War wohl Wunschdenken von mir. :?

Die alternative Bereifung aus den COC-Papieren passt vom Geschwindigkeitsindex genau auf den Continental TKC80.

Re: Änderung StVZO ab 2018 "Winterreifen"

Verfasst: Sa 5. Mai 2018, 14:27
von ManfredK
Tommy hat geschrieben:..Die Angaben in den COC-Papiere stehen rechtlich natürlich nicht über der geänderten StVZO..


Eigentlich gilt EU-Zulassungsrecht VOR DE-Zulassungsrecht, wenn das Fahrzeug wie z.B. die CRF eine EU-Zulassung hast.

Blöderweise steht in der EU VO 3/2014 das Wörtchen "gelegentlich mit M+s Reifen"..... da ich kein Jurist bin kann ich die Bedeutung des Wortes "gelegentlich" nicht gewichten.

Soll das bedeuten, dass von allen CRF gelegentlich eine mit Winterreifen mit M+S Kennzeichnung plus Geschwindigkeitsaufkleber ausgerüstet wird....
Soll das bedeuten, dass der Fahrer einen zweiten Reifensatz hat und gelegentlich mit dem 2 Satz mit M+S Kennzeichnung.....
Soll das bedeuten, dass jeder zweite, dritte, vierte Reifensatz als M+S gekauft wird....
Soll das bedeuten das M+S Reifen montiert werden wenn man gelegentlich ins außereuropäische Ausland fährt...

vielleicht fallen anderen noch mehr Bedeutungen ein - klären könnte das nur das Verkehrsministerium....