Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
- PeterLE
- Beiträge: 184
- Registriert: Mo 2. Okt 2017, 17:51
- Wohnort: Sachsens heimliche Hauptstadt
- Vorname: Peter
- KM-Stand: 50500
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Keine Sorge, es gibt ihn ... den "Motorradfreundlichen Prüfer" ... der diese Angelegenheit mit technischem Wissen und gesundem Menschenverstand betrachtet.
Grüße von Peter aus L ... und mein Dank an Manfred für die sehr umfänglichen Informationen zum Thema!
Grüße von Peter aus L ... und mein Dank an Manfred für die sehr umfänglichen Informationen zum Thema!
SD04 - 03/2016 - Tricolor - ABS - Schalter - OEM-Hauptständer  K60 Scout  Zumo 595 + "Vlad"
Das ist mir wichtig -> http://www.zweirad-rallye.de/
Das ist mir wichtig -> http://www.zweirad-rallye.de/
- ManfredK
- Co-Admin
- Beiträge: 2513
- Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
- Wohnort: Mainaschaff
- Vorname: Manfred
- KM-Stand: 44805
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Um das mal allgemein in den Raum zu stellen.
Wer sich irgendwann auf den Weg macht Reifen eintragen zu lassen, soll das bitte doch hier auch kommunizieren. Positiv als auch negativ.
Bitte nennt nur die Prüfstation, aber nicht den Namen des Prüfers (Datenschutz) - gerne auch noch die Kosten des gesamten Verfahrens.
Danke euch
Wer sich irgendwann auf den Weg macht Reifen eintragen zu lassen, soll das bitte doch hier auch kommunizieren. Positiv als auch negativ.
Bitte nennt nur die Prüfstation, aber nicht den Namen des Prüfers (Datenschutz) - gerne auch noch die Kosten des gesamten Verfahrens.
Danke euch
- PeterLE
- Beiträge: 184
- Registriert: Mo 2. Okt 2017, 17:51
- Wohnort: Sachsens heimliche Hauptstadt
- Vorname: Peter
- KM-Stand: 50500
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Ein Nachtrag ... der Anregung von Manfred folgend ...
Kosten für die HU + Gutachten zur Verwendung der alternativen Bereifung 90/90-21 (54T) M+S sowie 150/70 B (70T) M+S auf einer SD04:
95 EUR
P.
Kosten für die HU + Gutachten zur Verwendung der alternativen Bereifung 90/90-21 (54T) M+S sowie 150/70 B (70T) M+S auf einer SD04:
95 EUR
P.
SD04 - 03/2016 - Tricolor - ABS - Schalter - OEM-Hauptständer  K60 Scout  Zumo 595 + "Vlad"
Das ist mir wichtig -> http://www.zweirad-rallye.de/
Das ist mir wichtig -> http://www.zweirad-rallye.de/
- lehdseggl
- Beiträge: 58
- Registriert: Di 26. Nov 2019, 18:09
- Vorname: Michael
- KM-Stand: 15000
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Ich hab unseren TÜV mal gefragt. Hat einiges an Erklärung gebraucht, bis er wusste, was ich von ihm will. Ich schätze mal bei der HU hätten die gar nichts bemerkt. Egal. Als er verstanden hatte um was es geht, erklärt er mir, daß das Gutachten mindestens Hundert Euro kostet (Einzelabnahme)und ggf. auch eine Fahrprobe notwendig wird. Dass der K60 Scout ja bei der ATAS freigegeben ist, hat wenig Eindruck gemacht. Also beim TÜV hier einfach mal vorbeifahren und eintragen lassen is nich. Geht nur mit Termin und dort muss sich da auch noch richtig informieren und vorbereiten: " So einfach wird das nicht" (Zitat).
- ManfredK
- Co-Admin
- Beiträge: 2513
- Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
- Wohnort: Mainaschaff
- Vorname: Manfred
- KM-Stand: 44805
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Eintragungen nach §21 werden bei fast allen Prüfstellen nur mit Termin und nicht von jedem Prüfer vorgenommen. Und ein Preis um 100 € würde ich als normal ansehen.
- lehdseggl
- Beiträge: 58
- Registriert: Di 26. Nov 2019, 18:09
- Vorname: Michael
- KM-Stand: 15000
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Richtig. Ist halt doch einiges mehr als bei PeterLE und geht wohl bei meinem TÜV nicht im Rahmen bei der HU, wo ich einfach vorfahre. Die 100 € wurden auch als Mindestbetrag genannt. Aber wie gesagt, man muss sich dort noch vorher informieren. Vielleicht ändert sich ja noch was
- Klaus S
- Beiträge: 87
- Registriert: Mi 31. Jul 2019, 08:40
- Wohnort: Düsseldorf
- Vorname: Klaus
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Ich habe gestern 2 Termine für 2 HU's gemacht und den
Dipl.-Ing. auf die Reifenproblematik angesprochen.
(Es geht nicht um die AT, sondern um meine RC 36/1
mit 180er statt 170er HR)
Er machte ein erstauntes Gesicht, und auch nach
meiner Erklärung was sich in der Gesetzeslage geändert
hat schien er "ahnungslos". Seine schlussendliche Aussage:
"Komm mit dem Moped vorbei, incl. Freigabe, und
Du bekommst die Plakette. Eingetragen werden muss da nix."
Ja, wat denn nu
Dipl.-Ing. auf die Reifenproblematik angesprochen.
(Es geht nicht um die AT, sondern um meine RC 36/1
mit 180er statt 170er HR)
Er machte ein erstauntes Gesicht, und auch nach
meiner Erklärung was sich in der Gesetzeslage geändert
hat schien er "ahnungslos". Seine schlussendliche Aussage:
"Komm mit dem Moped vorbei, incl. Freigabe, und
Du bekommst die Plakette. Eingetragen werden muss da nix."
Ja, wat denn nu
Gruß
Klaus
Das Geheimnis des Glücks ist Freiheit; das Geheimnis der Freiheit ist Mut ... (Thukydides, griechischer Geschichtsschreiber, 5. Jahrhundert v. Chr.)
Klaus
Das Geheimnis des Glücks ist Freiheit; das Geheimnis der Freiheit ist Mut ... (Thukydides, griechischer Geschichtsschreiber, 5. Jahrhundert v. Chr.)
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Klaus S hat geschrieben:.........
"Komm mit dem Moped vorbei, incl. Freigabe, und
Du bekommst die Plakette. Eingetragen werden muss da nix."
Ja, wat denn nu
Guude,
das ist halt die Krux an der ganzen Geschichte!
Mittlerweile gibt es so viele verschiedene Vorschriften - auch im Hinblick auf EU und nationales Recht- dass selbst die "Fachleute" nicht mehr durchblicken.
Und wenn es mal zu einer Kontrolle kommt, dann haben sich die Durchführenden in diesem einen speziellen Fall wohl vorher schlau gemacht und "trumpfen" dann durch ihr Wissen auf.
Ist ja einigen hier selbst auch schon aufgefallen, dass die TÜV Prüfer von der Problematk selbst gar nichts wussten.
Mir ist das auch schon passiert (in ähnlichen Fällen), dass ich dem § 21 Prüfer mehr "Fachwissen" mitbringen konnte, als er selbst wusste.
Und was die obige Aussage angeht: Klar, die machen eine HU, die Reifengrößen passen lt. Bescheinigung und alles ist gut.
"Zum Prüfzeitraum befand sich das KFZ in einem verkehrssicheren Zustand...."
Der Kunde ist zufrieden, der Prüfer ist aus dem Schneider.
Und eine Woche später hält dich dann die Polizei an und ein Polizist, der sich schlau gemacht hat, bemängelt das ungültige Gutachten
bzgl Radial oder Diagonalreifen (oder ähnlichem) und du bist dran.
Ach ja, bei dem TÜV Termin war da selbstverständlich ein anderer Reifen drauf - sagt dann der TÜV Prüfer.......... Ja neee- is klar...
- ManfredK
- Co-Admin
- Beiträge: 2513
- Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
- Wohnort: Mainaschaff
- Vorname: Manfred
- KM-Stand: 44805
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Prüfer im Bereich TÜV Nord sollten Bescheid wissen, da sie das ganze schon seit einiger Zeit aktiv kontrollieren
Prüfer im Bereich TÜV Süd wissen das eher nicht, da die UBB bisher immer als ausreichend eingestuft wurde.
Schwerpunktkontrollen Motorrad der Polizei wissen mit Sicherheit Bescheid, bei einer normalen Verkehrskontrolle würde ich nicht mit Problemen rechnen
Rechtssicherheit gibt es halt nur mit Eintragung, ein Ausdruck dieser Seite https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html beschleunigt evtl. die Lernkurve der Prüfer.
Prüfer im Bereich TÜV Süd wissen das eher nicht, da die UBB bisher immer als ausreichend eingestuft wurde.
Schwerpunktkontrollen Motorrad der Polizei wissen mit Sicherheit Bescheid, bei einer normalen Verkehrskontrolle würde ich nicht mit Problemen rechnen
Rechtssicherheit gibt es halt nur mit Eintragung, ein Ausdruck dieser Seite https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html beschleunigt evtl. die Lernkurve der Prüfer.
- Klaus S
- Beiträge: 87
- Registriert: Mi 31. Jul 2019, 08:40
- Wohnort: Düsseldorf
- Vorname: Klaus
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
ManfredK hat geschrieben:Prüfer im Bereich TÜV Nord sollten Bescheid wissen, da sie das ganze schon seit einiger Zeit aktiv kontrollieren
Ich bin im Bereich des TÜV-Nord, es scheint also große Lücken zu geben, bzgl. des Wissensstandes
ManfredK hat geschrieben:Rechtssicherheit gibt es halt nur mit Eintragung, ein Ausdruck dieser Seite https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html beschleunigt evtl. die Lernkurve der Prüfer.
Danke Manfred, drucke ich mal aus und lege es dem Prüfer vor
Gruß
Klaus
Das Geheimnis des Glücks ist Freiheit; das Geheimnis der Freiheit ist Mut ... (Thukydides, griechischer Geschichtsschreiber, 5. Jahrhundert v. Chr.)
Klaus
Das Geheimnis des Glücks ist Freiheit; das Geheimnis der Freiheit ist Mut ... (Thukydides, griechischer Geschichtsschreiber, 5. Jahrhundert v. Chr.)
- ManfredK
- Co-Admin
- Beiträge: 2513
- Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
- Wohnort: Mainaschaff
- Vorname: Manfred
- KM-Stand: 44805
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Klaus S hat geschrieben:Ich bin im Bereich des TÃœV-Nord....
Düsseldorf hat einfach zu viel mediterranen Einfluss aus dem Süden....
- Kastenfrosch
- Beiträge: 698
- Registriert: Di 3. Jan 2017, 20:14
- Wohnort: Augsburg
- Vorname: Michael
- KM-Stand: 60000
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Bin mir noch nicht sicher, ob ich das richtig verstehe..
Ich fasse mal zusammen, wie ich das jetzt auffasse:
Ich kann mit meiner SD04 und der UBB von Mitas zum TÜV Süd gehen und mir den 150/70-18 M+S ohne Herstellerbindung eintragen lassen..
Mitas Reifenfreigaben
Da es sich um ein Fahrzeug mit EU Betriebserlaubnis handelt, ist die Verwendung von M+S Reifen dann auch nach 10/2024 gestattet, auch mit M+S Reifen,die nach 2017 produziert wurden/werden.
Die Mitführung einer UBB ohne Eintragung genügt nicht mehr - der Reifen muß eingetragen sein.
Heidenau - Winterreifen Neuregelung
Heidenau - Neuregelung Reifenfreigaben
Bapperl in's Cockpit und gut is?
Stimmt das jetzt so?
Edith frägt jetzt noch, ob die Dekra das auch dürfte... aber wohl eher nicht, oder?
Dekra ist halt sehr viel kundenorientierter hier...
Ich fasse mal zusammen, wie ich das jetzt auffasse:
Ich kann mit meiner SD04 und der UBB von Mitas zum TÜV Süd gehen und mir den 150/70-18 M+S ohne Herstellerbindung eintragen lassen..
Mitas Reifenfreigaben
Da es sich um ein Fahrzeug mit EU Betriebserlaubnis handelt, ist die Verwendung von M+S Reifen dann auch nach 10/2024 gestattet, auch mit M+S Reifen,die nach 2017 produziert wurden/werden.
Die Mitführung einer UBB ohne Eintragung genügt nicht mehr - der Reifen muß eingetragen sein.
Heidenau - Winterreifen Neuregelung
Heidenau - Neuregelung Reifenfreigaben
Bapperl in's Cockpit und gut is?
Stimmt das jetzt so?
Edith frägt jetzt noch, ob die Dekra das auch dürfte... aber wohl eher nicht, oder?
Dekra ist halt sehr viel kundenorientierter hier...
When in Rome, be yourself ....
- ManfredK
- Co-Admin
- Beiträge: 2513
- Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
- Wohnort: Mainaschaff
- Vorname: Manfred
- KM-Stand: 44805
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Ja stimmt so wegen der geänderten Reifenbauart "Diagonal". Die Reifenbauart "Diagonal" muss als Alternativbereifung eingetragen werden. Die UBB kann dem Prüfer als Arbeitsgrundlage genügen - zusätzlich der Hinweis auf die COC der ATAS. Wie schon gesagt, kann der Ausdruck der BMVI Stellungnahme Wissenslücken eines Prüfers schließen.
Die EU-Vorgaben Motorrad M+S werden auch in der nächsten Änderung der dt. Gesetze (StVZO) aufgenommen.
Wenn die DEKRA bei euch eine Prüfberechtigung hat, darf auch die DEKRA (oder andere Prüforgansisationen) die Abnahme vornehmen. Musst du lokal erfragen. Das Monopol TÜV (alte Bundesländer) und DEKRA (neue Bundesländer) gibt es nicht mehr. Die Prüfstellen und deren Personal muss allerdings die entsprechende Prüfberechtigung besitzen.
Die EU-Vorgaben Motorrad M+S werden auch in der nächsten Änderung der dt. Gesetze (StVZO) aufgenommen.
Wenn die DEKRA bei euch eine Prüfberechtigung hat, darf auch die DEKRA (oder andere Prüforgansisationen) die Abnahme vornehmen. Musst du lokal erfragen. Das Monopol TÜV (alte Bundesländer) und DEKRA (neue Bundesländer) gibt es nicht mehr. Die Prüfstellen und deren Personal muss allerdings die entsprechende Prüfberechtigung besitzen.
- Kastenfrosch
- Beiträge: 698
- Registriert: Di 3. Jan 2017, 20:14
- Wohnort: Augsburg
- Vorname: Michael
- KM-Stand: 60000
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Super, danke Dir!
Dann schau ich mal, ob die Dekra das bei uns macht.
Dann schau ich mal, ob die Dekra das bei uns macht.
When in Rome, be yourself ....
- Kastenfrosch
- Beiträge: 698
- Registriert: Di 3. Jan 2017, 20:14
- Wohnort: Augsburg
- Vorname: Michael
- KM-Stand: 60000
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Habe heute bei der DEKRA nachgefragt.
Sie können nur typengebunden per Einzelabnahme nach §21 eintragen..
Schau ich die Tage mal, was der TÃœV hier zum Thema sagt...
Sie können nur typengebunden per Einzelabnahme nach §21 eintragen..
Schau ich die Tage mal, was der TÃœV hier zum Thema sagt...
When in Rome, be yourself ....
- ManfredK
- Co-Admin
- Beiträge: 2513
- Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
- Wohnort: Mainaschaff
- Vorname: Manfred
- KM-Stand: 44805
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Im Zweifelsfall soll er halt 3 oder 4 Typen eintragen.....
- Kastenfrosch
- Beiträge: 698
- Registriert: Di 3. Jan 2017, 20:14
- Wohnort: Augsburg
- Vorname: Michael
- KM-Stand: 60000
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Macht er sicher, jedesmal mit Fahrtest...
Kostet so um 100,- Euro jeweils
Kostet so um 100,- Euro jeweils
When in Rome, be yourself ....
- ManfredK
- Co-Admin
- Beiträge: 2513
- Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
- Wohnort: Mainaschaff
- Vorname: Manfred
- KM-Stand: 44805
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Michael ich nehme an, du willst Reifen eintragen lassen für die es eine alte (nicht mehr ausreichende) Reifenfreigabe gibt?
Wenn ja, findet doch kein Fahrtest mehr statt, den hat der Reifenhersteller ja (angeblich) schon durchgeführt und bescheinigt die Tauglichkeit.
Das einzige was der Prüfer sehen will, ist ob die Reifen ausreichenden Freiraum haben. Dazu verwendet er das Präzisionsinstrument "Finger" passt dieses rein ist alles i.O. und der Rest findet am Schreibtisch statt.
Er muss aber wollen.... (Prüfer wechseln und einen anderen suchen hilft gelegentlich, leider kann ich dir im Raum Augsburg nicht helfen - aber vielleicht kennt dein FHH ja jemanden zu dem man so geht...)
Vor vielen Jahren hatte ich eine NTV 650 die noch eine echte Reifenbindung hatte. Also Zwangseintrag notwendig. Ich habe damals einen Satz Metzeler CompK montiert, hatte mir von den übrigen 4 Reifenpaarungen aus dem Netz bzw. Katalogen die reifentechnischen Unterlagen kopiert (Breite, dynamischer Halbdurchmesser usw.) und bin damit zu unserem örtlichen TÜV... der hat auch fleißig alle möglichen Reifenpaarungen in die Papiere übernommen, Bezahlt habe ich die Abnahme von 2 Paarungen.
Wenn ja, findet doch kein Fahrtest mehr statt, den hat der Reifenhersteller ja (angeblich) schon durchgeführt und bescheinigt die Tauglichkeit.
Das einzige was der Prüfer sehen will, ist ob die Reifen ausreichenden Freiraum haben. Dazu verwendet er das Präzisionsinstrument "Finger" passt dieses rein ist alles i.O. und der Rest findet am Schreibtisch statt.
Er muss aber wollen.... (Prüfer wechseln und einen anderen suchen hilft gelegentlich, leider kann ich dir im Raum Augsburg nicht helfen - aber vielleicht kennt dein FHH ja jemanden zu dem man so geht...)
Vor vielen Jahren hatte ich eine NTV 650 die noch eine echte Reifenbindung hatte. Also Zwangseintrag notwendig. Ich habe damals einen Satz Metzeler CompK montiert, hatte mir von den übrigen 4 Reifenpaarungen aus dem Netz bzw. Katalogen die reifentechnischen Unterlagen kopiert (Breite, dynamischer Halbdurchmesser usw.) und bin damit zu unserem örtlichen TÜV... der hat auch fleißig alle möglichen Reifenpaarungen in die Papiere übernommen, Bezahlt habe ich die Abnahme von 2 Paarungen.
- Kastenfrosch
- Beiträge: 698
- Registriert: Di 3. Jan 2017, 20:14
- Wohnort: Augsburg
- Vorname: Michael
- KM-Stand: 60000
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Tja, was will ich?
M+S Reifen möglichst legal fahren ohne mich auf einen bestimmten Reifen festzulegen.
Also so wie von Peter geschrieben:
Eintrag "der alternativen Bereifung 90/90-21 (54T) M+S sowie 150/70 B (70T) M+S auf einer SD04".
Ohne Markenbindung.
Das, so sagt der Prüfer, der mir durchaus wohlwollend gestimmt ist, kann er nicht machen.
Nur einen Reifen typen- und markengebunden prüfen und eintragen. Der Eintrag wäre bereits wertlos, sobald ein
Nachfolgemodell auf den Markt kommt.
Er meinte, ich solle noch warten, da er mit einer Änderung der Gesetzeslage rechnet...
Ich denke, ich frage demnächst mal beim TÜV in Gersthofen (keine 5 Km von mir) - da gibt es auch einen Prüfer mit sehr gutem Sachverstand für Motorräder..
M+S Reifen möglichst legal fahren ohne mich auf einen bestimmten Reifen festzulegen.
Also so wie von Peter geschrieben:
Eintrag "der alternativen Bereifung 90/90-21 (54T) M+S sowie 150/70 B (70T) M+S auf einer SD04".
Ohne Markenbindung.
Das, so sagt der Prüfer, der mir durchaus wohlwollend gestimmt ist, kann er nicht machen.
Nur einen Reifen typen- und markengebunden prüfen und eintragen. Der Eintrag wäre bereits wertlos, sobald ein
Nachfolgemodell auf den Markt kommt.
Er meinte, ich solle noch warten, da er mit einer Änderung der Gesetzeslage rechnet...
Ich denke, ich frage demnächst mal beim TÜV in Gersthofen (keine 5 Km von mir) - da gibt es auch einen Prüfer mit sehr gutem Sachverstand für Motorräder..
When in Rome, be yourself ....
- ManfredK
- Co-Admin
- Beiträge: 2513
- Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
- Wohnort: Mainaschaff
- Vorname: Manfred
- KM-Stand: 44805
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Kastenfrosch hat geschrieben:
Er meinte, ich solle noch warten, da er mit einer Änderung der Gesetzeslage rechnet...
Das hatte ja bereits das BMVI angekündigt, die Frage ist nur wann sie kommt....
- ManfredK
- Co-Admin
- Beiträge: 2513
- Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
- Wohnort: Mainaschaff
- Vorname: Manfred
- KM-Stand: 44805
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
M+S Reifen für Motorräder!!
Nach Sitzung des Bundesrates vom 18.09.2020 wurden folgende Änderungen beschlossen:
Bisheriger Text der StVZO §36 https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html
Wichtig Absatz 5 (Momentan nur für Geländefahrzeuge gültig, Motorräder gehören nicht dazu)
5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Neu kommt jetzt der Absatz 11:
„(11) Absatz 5 gilt entsprechend für solche Luftreifen, die die in Nummer 2.29 der Regelung Nummer 75 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) (ABl. L 84 vom 30.3.2011, S. 46) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen), sofern diese Luftreifen an Fahrzeugen der Klasse L verwendet werden.“
Ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger (November?) sind auch wieder M+S Reifen für Motorräder zulässig (+ Aufkleber) - aber bis auf den Speedindex sind alle übrigen technischen Daten zu erfüllen. Dies gilt auch für die Bauart des Reifens
Nach Sitzung des Bundesrates vom 18.09.2020 wurden folgende Änderungen beschlossen:
Bisheriger Text der StVZO §36 https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html
Wichtig Absatz 5 (Momentan nur für Geländefahrzeuge gültig, Motorräder gehören nicht dazu)
5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Neu kommt jetzt der Absatz 11:
„(11) Absatz 5 gilt entsprechend für solche Luftreifen, die die in Nummer 2.29 der Regelung Nummer 75 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) (ABl. L 84 vom 30.3.2011, S. 46) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen), sofern diese Luftreifen an Fahrzeugen der Klasse L verwendet werden.“
Ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger (November?) sind auch wieder M+S Reifen für Motorräder zulässig (+ Aufkleber) - aber bis auf den Speedindex sind alle übrigen technischen Daten zu erfüllen. Dies gilt auch für die Bauart des Reifens
- Kastenfrosch
- Beiträge: 698
- Registriert: Di 3. Jan 2017, 20:14
- Wohnort: Augsburg
- Vorname: Michael
- KM-Stand: 60000
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Super,
danke für die Info, Manfred.
danke für die Info, Manfred.
When in Rome, be yourself ....
- countrybiker
- Beiträge: 560
- Registriert: Di 26. Sep 2017, 14:50
- Wohnort: Schwäbisch Gmünd
- Vorname: Meinhard
- KM-Stand: 56600
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Danke für die Info Manfred, das ist beruhigend.
- ManfredK
- Co-Admin
- Beiträge: 2513
- Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
- Wohnort: Mainaschaff
- Vorname: Manfred
- KM-Stand: 44805
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html
Es gibt eine kleine Ergänzung zum Thema Reifenfreigabe bzw. Alternativ-Bereifungen (im Link nach unten scrollen auf die * Markierung Reifenbauart
Bei den SD04 Modellen ist meistens in der COC nur ein Hinterradreifen eingetragen 150/70 R 18
Bei späteren SD06 usw. Modellen gibt es in der COC einen zweiten Reifentyp 150/70 B 18 (M+S)
In Verbindung mit der M+S Kennzeichnung und einem Aufkleber über die zulässige V-Max war es dann auch möglich gewesen Offroad-Taugliche Reifen zu montieren. Wegen der Änderung in der Bauart R --> B hat das für die SD04 Modelle eine TÜV Abnahme zur Folge gehabt.
Da das BMVI jetzt auch geregelt hat, dass die Reifenbauart (Diagonal; Belted "B" oder Radial "R") abweichen darf, wenn der Rest der COC Eintragung (Breite, Querschnitt, Durchmesser, mind. Tragfähigkeit) übereinstimmend ist, dürfen jetzt z.B. Heidenau K60 Scout 150/70 B - 18 M/C 70T TL M+S auch auf den SD04 Modellen ohne TÜV Eintragung montiert werden. Gleiches gilt z.B. auch für den Dunlop Mission 150/70B18 70T M+S TL TRX MISSION und natürlich weiteren Reifenherstellern.
Wichtig Reifen müssen nach dem 01.01.2020 produziert worden sein
(Im ADAC Dokument habe ich den Absatz in Gelb markiert)
Es gibt eine kleine Ergänzung zum Thema Reifenfreigabe bzw. Alternativ-Bereifungen (im Link nach unten scrollen auf die * Markierung Reifenbauart
Bei den SD04 Modellen ist meistens in der COC nur ein Hinterradreifen eingetragen 150/70 R 18
Bei späteren SD06 usw. Modellen gibt es in der COC einen zweiten Reifentyp 150/70 B 18 (M+S)
In Verbindung mit der M+S Kennzeichnung und einem Aufkleber über die zulässige V-Max war es dann auch möglich gewesen Offroad-Taugliche Reifen zu montieren. Wegen der Änderung in der Bauart R --> B hat das für die SD04 Modelle eine TÜV Abnahme zur Folge gehabt.
Da das BMVI jetzt auch geregelt hat, dass die Reifenbauart (Diagonal; Belted "B" oder Radial "R") abweichen darf, wenn der Rest der COC Eintragung (Breite, Querschnitt, Durchmesser, mind. Tragfähigkeit) übereinstimmend ist, dürfen jetzt z.B. Heidenau K60 Scout 150/70 B - 18 M/C 70T TL M+S auch auf den SD04 Modellen ohne TÜV Eintragung montiert werden. Gleiches gilt z.B. auch für den Dunlop Mission 150/70B18 70T M+S TL TRX MISSION und natürlich weiteren Reifenherstellern.
Wichtig Reifen müssen nach dem 01.01.2020 produziert worden sein
(Im ADAC Dokument habe ich den Absatz in Gelb markiert)
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
- PeterLE
- Beiträge: 184
- Registriert: Mo 2. Okt 2017, 17:51
- Wohnort: Sachsens heimliche Hauptstadt
- Vorname: Peter
- KM-Stand: 50500
Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung
Danke!ManfredK hat geschrieben:... Es gibt eine kleine Ergänzung zum Thema Reifenfreigabe bzw. Alternativ-Bereifungen ...
Manches wendet sich halt doch zum Guten ... die 35 € für die Eintragung meiner K60 Scout vor 'nem Jahr kann ich verschmerzen
Schönen Rest vom Osterfest!
SD04 - 03/2016 - Tricolor - ABS - Schalter - OEM-Hauptständer  K60 Scout  Zumo 595 + "Vlad"
Das ist mir wichtig -> http://www.zweirad-rallye.de/
Das ist mir wichtig -> http://www.zweirad-rallye.de/
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste