Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Benutzeravatar
ManfredK
Co-Admin
Beiträge: 2513
Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
Wohnort: Mainaschaff
Vorname: Manfred
KM-Stand: 44805

Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon ManfredK » Fr 7. Feb 2020, 18:48

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf

Besonders interessant ist hier der Punkt 1.1

Die AT betrifft das nicht, aber vielleicht hat der ein oder andere ja noch ein Schätzchen MIT Reifenbindung zu hause stehen, das bereits eine EU-Zulassung besitzt (z.B. ältere Varaderos SD02)

Benutzeravatar
AT-Rocker
Beiträge: 66
Registriert: Di 28. Aug 2018, 19:56
Wohnort: 3000
Vorname: Reza
KM-Stand: 77000

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon AT-Rocker » Fr 7. Feb 2020, 19:35

:danke!: für Info :thumb:


Benutzeravatar
lehdseggl
Beiträge: 57
Registriert: Di 26. Nov 2019, 18:09
Vorname: Michael
KM-Stand: 15000

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon lehdseggl » Sa 8. Feb 2020, 17:55


Benutzeravatar
ManfredK
Co-Admin
Beiträge: 2513
Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
Wohnort: Mainaschaff
Vorname: Manfred
KM-Stand: 44805

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon ManfredK » Sa 8. Feb 2020, 18:01

Wer...

Zitat: Demnach dürfen Reifen (im speziellen andere Größen) weiterhin anhand einer Freigabe des Herstellers montiert/gefahren werden, ohne dass noch eine gesonderte Eintragung beim TÜV erforderlich ist. Zitat Ende

Reifen einer anderen Größe z.B. auf der Fireblade einen 190/55 - R 17 anstelle des originalen 190/50 R 17 fahren will, darf gerne zum aaS und sich dort die Reifen eintragen lassen.
Diese Petition ist nach meiner Meinung Blödsinn.... jeder der z.B. im PKW andere Größen fahren will, die nicht in der CoC eingetragen sind, fährt zum TÜV und jammert nicht drüber...

Und mit dem Thema Reifenbindung/Reifenfreigabe hat das auch nichts zu tun....

In einem anderen Forum hatte ich auch diese schon geschrieben:


Das BMVI hat übrigens auf eine Anfrage, warum abweichende Reifen die früher mit einer Reifenfreigabe des Reifenherstellers gefahren wurden wie folgt geantwortet:

Zitat:
Im Rahmen der Erteilung von EU-Typgenehmigungen für Motorräder wird überprüft, ob der Bereich, in dem sich jedes Rad dreht, groß genug ist, dass bei Verwendung der größten zulässigen Reifen und Felgenbreiten die Bewegung des Rades unter Berücksichtigung der größten und der kleinsten Einpresstiefe im Rahmen der Höchst- und Mindestangaben des Fahrzeugherstellers für die Aufhängung und die Lenkung nicht behindert wird. Dies wird unter Verwendung der größten und der breitesten Reifen in dem betreffenden Bereich geprüft, wobei die zulässige Felgenbreite, die größte zulässige Querschnittsbreite und der Außendurchmesser des Reifens - in Bezug auf die jeweilige Bezeichnung der Reifengröße gemäß den Angaben der einschlägigen Rechtsvorschriften -berücksichtigt wird.

Im Falle einer Änderung an einem genehmigten Fahrzeug durch den Ein- oder Anbau von Teilen, die gemäß § 19 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führt, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, sofern für die Bauteile ein entsprechender Nachweise nach § 19 Absatz 3 StVZO erbracht wird. Sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die durch den Reifenhersteller erstellt wurden, stellen keinen Nachweis nach § 19 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dar.

Die Zulässigkeit von Reifen, die z.B. breiter als die ursprünglich für das entsprechende Fahrzeug genehmigten Reifen sind, kann grundsätzlich durch einen entsprechenden Nachweis nach § 19 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nachgewiesen werden.


Zitat Ende

Es geht also bei abweichenden Größen um die individuelle Prüfung des Freiraums zwischen Reifen und den übrigen Komponenten. --> Abnahme und Eintragung nach StVZO beim aaS!

Benutzeravatar
lehdseggl
Beiträge: 57
Registriert: Di 26. Nov 2019, 18:09
Vorname: Michael
KM-Stand: 15000

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon lehdseggl » So 9. Feb 2020, 11:25

Sehe ich komplett anders. Und zum Eintragen fahren will ich auch nicht, wenn der Hersteller die Prüfung schon erledigt hat. War ja nur ein Vorschlag.

Benutzeravatar
ManfredK
Co-Admin
Beiträge: 2513
Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
Wohnort: Mainaschaff
Vorname: Manfred
KM-Stand: 44805

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon ManfredK » So 9. Feb 2020, 11:55

lehdseggl hat geschrieben:....wenn der Hersteller die Prüfung schon erledigt hat....


Da weder der Fahrzeughersteller noch der Reifenhersteller eine korrekte Prüfung (=ABE) vorgenommen hat.......
Wenn es einem Reifenhersteller wichtig WÄRE könnte er so wie viele andere Zubehör-Hersteller eine ABE für eine konkrete Reifen/Fahrzeugkombination erstellen lassen. Der Aufwand scheint aber zu hoch zu sein. So wie heute auch nicht immer die Reifenfreigaben nach den Vereinbarungen zwischen Prüforganisationen/Fahrzeugherstellern/Reifenindustrie erstellt wird.

Gelegentlich fragte man vor einigen Jahren bei einem Reifenhersteller nach einer bestimmten Freigabe und hatte diese wenige Stunden später in seiner Mail. Wenn man dann noch bei der Homologation des Fahrzeugherstellers nachgefragt hat, bekam man als Auskunft... noch keine Freigabefahrten vorgenommen..... Die Bedeutung einer Reifenfreigabe darf da teilweise schon zu Recht hinterfragt werden.

Wie gesagt, wenn es wichtig wäre, könnte die Reifenindustrie eine ABE erstellen lassen.....

Benutzeravatar
ManfredK
Co-Admin
Beiträge: 2513
Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
Wohnort: Mainaschaff
Vorname: Manfred
KM-Stand: 44805

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon ManfredK » Do 16. Apr 2020, 11:50

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html

Hier auch nochmal die offizielle Info des BMVI zum Thema Reifenbindung

1. Motorräder mit EU-Zulassung und Reifenbindung in der COC/Zulassungsbescheinigung dürfen künftig ohne Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung/TÜV-Abnahme andere Reifentypen fahren, wenn die technischen Merkmale des Reifen übereinstimmen. --> siehe Fall 1a
2. Motorräder mit EU-Zulassung die in der COC mehrere Reifentypen (unterschiedliche Größe oder V-Index) stehen haben (z.B. CRF 1000 ATAS - M+S Reifen mit abweichendem Speedindex) dürfen diese ohne Eintrag verwenden
3. Motorräder mit ALTER DE Zulassung (ohne EU-Typgenehmigung) müssen bei Änderungen der Bereifung (anderer Reifentyp als eingetragen) grundsätzlich von den Prüforganisationen im Rahmen einer Einzelabnahme §19 (3) abgenommen werden
4. Motorräder die eine abweichende Reifengröße erhalten sollen die nicht durch die COC abgedeckt ist benötigen eine Einzelabnahme nach § 19 (3)

Vorhandene Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller (Fall Nr. 3) sind nur noch gültig wenn der Reifen VOR dem 31.12.2019 hergestellt wurden. Diese Frist endet am 01.01.2025

Mit dieser Regelung wird es für alte Schätzchen mit nationaler Zulassung schwerer aktuelle Reifen ohne Einzelabnahme zu erhalten
Für Motorräder mit EU-Zulassung aber Reifenbindung ist diese ersatzlos gestrichen! (Betrifft häufig Baujahre 2000 - 2006)
Alle die, von den Eintragung in der COC abweichende Reifen montieren wollen, müssen jetzt eine Einzelabnahme machen, wenn der Reifen ab dem 01.01.2020 hergestellt wurde

Benutzeravatar
Reiseendurist
Beiträge: 244
Registriert: Mi 4. Okt 2017, 17:13
Wohnort: Europa (Berlin/Brandenburg)
Vorname: Holger
KM-Stand: 1

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon Reiseendurist » Do 16. Apr 2020, 12:53

Danke für diese Zusammenfassung Manfred! Jetzt habe selbst ich es verstanden. :thumb:
Viele Grüße Holger

Africa Twin CRF1100L (2021)

Benutzeravatar
lehdseggl
Beiträge: 57
Registriert: Di 26. Nov 2019, 18:09
Vorname: Michael
KM-Stand: 15000

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon lehdseggl » Do 16. Apr 2020, 17:13

Ok. Ist angekommen. Merci.
Mich würde interessieren, wie sich dies technisch begründet ( nein, ich möchte keine politische Auseinandersetzung).

Benutzeravatar
ManfredK
Co-Admin
Beiträge: 2513
Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
Wohnort: Mainaschaff
Vorname: Manfred
KM-Stand: 44805

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon ManfredK » Do 16. Apr 2020, 17:20

Ja lässt sich technisch begründen - es geht insbesondere bei den hier angesprochenen Reifengrößenänderungen um das Thema Freigängigkeit.

UBB Reifen wurden irgendwann als "Gentleman-Agreement" ins Leben gerufen um Motorradfahrern mehr "Freizügigkeit" bei anderen Reifen zu gewähren die nicht der Reifenbindung unterliegen.
Diese UBB wurden irgendwann bei Supersportlern z.B. CBR 1000 RR "missbraucht" auch andere Reifengrößen "freizugeben". Es hat aber zu keinem Zeitpunkt eine Prüfung der Reifenfreigängigkeit durch einen aaS stattgefunden.
Der TÜV NORD war schon immer dagegen (meiner Meinung nach zu Recht); der TÜv Süd hat diese UBB akzeptiert.

Das BMVI hat jetzt Klarheit geschaffen - abweichende Größen die nicht in der COC enthalten sind müssen eingetragen werden.

Positiver Nebeneffekt dieser Klarstellung - Bei Motorrädern mit EU-Typprüfung (gab es ab 06/1999) ist eine evtl. eingetragene Reifenbindung als unwirksam erklärt worden.

Benutzeravatar
lehdseggl
Beiträge: 57
Registriert: Di 26. Nov 2019, 18:09
Vorname: Michael
KM-Stand: 15000

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon lehdseggl » Fr 17. Apr 2020, 09:21

Nochmal Thanks. Da lag ich mit meiner Vermutung ja garnicht so falsch. Ich tu` mich nur schwer mit der Bauart (diagonal/radial). Ich darf nämlich deswegen auf meiner SD04 keinen Heidenau Scout mehr aufziehen. Bei den neueren Modellen soll, daß möglich sein. Deshalb meine Frage nach dem technischen Grund. Vielleicht kannst du mich erleuchten.

Benutzeravatar
ManfredK
Co-Admin
Beiträge: 2513
Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
Wohnort: Mainaschaff
Vorname: Manfred
KM-Stand: 44805

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon ManfredK » Fr 17. Apr 2020, 10:08

lehdseggl hat geschrieben:Ich tu` mich nur schwer mit der Bauart (diagonal/radial). Ich darf nämlich deswegen auf meiner SD04 keinen Heidenau Scout mehr aufziehen.


Aufgrund des Karkassaufbaus (Bias = Diagonale Bauart) ist es möglich , dass der dynamische Halbmesser des Rades mehr wächst als es bei den OEM Radialreifen der Fall ist. (Ist ungefähr ein Vergleich von 2cm zu weniger als 1cm bei Tempo 200). Deswegen muss der aaS den Freiraum am Reifen prüfen. Empfehlung wäre also zum aaS (Prüforgansiation) zu gehen und zb. mit Hinweis auf die ATAS (dort in der COC hinterlegt) eine Einzelabnahme vornehmen zu lassen. Da nach EU-Recht die M+S Reifen auch weiterhin zulässig sind musst du nur die Bauart als Alternative eintragen lassen. Schau zu dass der Prüfer das nicht auf einen bestimmten Reifen beschränkt.

Benutzeravatar
lehdseggl
Beiträge: 57
Registriert: Di 26. Nov 2019, 18:09
Vorname: Michael
KM-Stand: 15000

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon lehdseggl » Fr 17. Apr 2020, 16:06

Merci. Dann schau`n wir mal, wie das klappt. :good:

Benutzeravatar
Kastenfrosch
Beiträge: 698
Registriert: Di 3. Jan 2017, 20:14
Wohnort: Augsburg
Vorname: Michael
KM-Stand: 60000

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon Kastenfrosch » Sa 18. Apr 2020, 08:01

Frage in dem Zusammenhang.

Ist es jetzt weiterhin erlaubt M+S Reifen zu fahren, wenn der Geschwindikeitsaufkleber im Cockpit pappt?

Auf der Heidenau Seite findet sich jetzt dies:

https://de.reifenwerk-heidenau.com/modu ... gelung.htm

Produziert werden M+S Reifen von Heidenau und Mitas anscheinend weiterhin.

Wirklich Infos finde ich aber nix... :?
When in Rome, be yourself ....

Benutzeravatar
boffi
Beiträge: 482
Registriert: Di 7. Nov 2017, 13:40
Wohnort: Rheinbach
Vorname: Bernd
KM-Stand: 62.000

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon boffi » Sa 18. Apr 2020, 08:43

Hallo Michael,
das verlinkte Dokument zeigt m.E.n. dass in Kombination mit dem Kleber auf dem Cockpit der K60 nun wieder offiziell genutzt werden darf. Der Reifen muss aber die M+ S Kennzeichnung haben, nicht das Schneeflocken Symbol.
Demnach für unser Moped:
1. EU Homologiert
2. M + S
3. Kleber für Höchstgeschwindigkeit des Reifens

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liegen sollte :thumb:

VG
Bernd
Viele Grüße Bernd :Laola2:

Kreta

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon Kreta » Sa 18. Apr 2020, 08:49

boffi hat geschrieben:Hallo Michael,
das verlinkte Dokument zeigt m.E.n. dass in Kombination mit dem Kleber auf dem Cockpit der K60 nun wieder offiziell genutzt werden darf. Der Reifen muss aber die M+ S Kennzeichnung haben, nicht das Schneeflocken Symbol.
Demnach für unser Moped:
1. EU Homologiert
2. M + S
3. Kleber für Höchstgeschwindigkeit des Reifens


Super, danke für die Info......bin seit Jahren ein K 60 Scout-Fan und fahre nix anderes (wenige Ausnahmen)! :thumb:

Benutzeravatar
boffi
Beiträge: 482
Registriert: Di 7. Nov 2017, 13:40
Wohnort: Rheinbach
Vorname: Bernd
KM-Stand: 62.000

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon boffi » Sa 18. Apr 2020, 09:17

Kreta hat geschrieben:
Super, danke für die Info......bin seit Jahren ein K 60 Scout-Fan und fahre nix anderes (wenige Ausnahmen)! :thumb:


Off Topic on...ist der Preis mit Montage? 226€ ist schon heftig.
Bei Mopedreifen kostet der Satz 170€...off
Viele Grüße Bernd :Laola2:

Benutzeravatar
ManfredK
Co-Admin
Beiträge: 2513
Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
Wohnort: Mainaschaff
Vorname: Manfred
KM-Stand: 44805

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon ManfredK » Sa 18. Apr 2020, 11:01

boffi hat geschrieben:1. EU Homologiert
2. M + S
3. Kleber für Höchstgeschwindigkeit des Reifens

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liegen sollte :thumb:

VG
Bernd


Bernd du hast eines vergessen - der Heidenau hat keinen Radial-Karkass Aufbau sondern einen Diagonalen Gürtel = "B" und ist deswegen in der Reifenbauart abweichend. (wird zu den Diagnoalreifen gezählt)

AT ist EU-homologiert
Keine Reifenbindung
Wenn nur der Speedindex mit der Zusatz Kennung M+S und Aufkleber vorhanden ist ist das gültig.
Da aber auch Reifenbauart beim Heidenau abweicht gilt: Die UBB ist nicht gültig! Muss durch eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO ersetzt werden wenn der Reifen > DOT 0120 ist. (Alte Reifen mit DOT xx19 dürfen mit UBB bis 31.12.2024 noch genutzt werden. Die ATAS hat die geänderte Reifenbauart bereits in der COC stehen, da darf der Heidenau in M+S Ausführung mit Aufkleber weiter genutzt werden.

Zitat von der Heidenau Homepage: https://de.reifenwerk-heidenau.com/modu ... he+starten

Hinweis zum Umgang mit Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigung für Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen am Kraftrad

Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert. Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.

Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich. Die bisher ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.

Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden:

bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen.

Benutzeravatar
ManfredK
Co-Admin
Beiträge: 2513
Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
Wohnort: Mainaschaff
Vorname: Manfred
KM-Stand: 44805

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon ManfredK » Sa 18. Apr 2020, 11:15

Der gelbmarkierte Text ist bei der AT SD04/SD06 nicht zutreffend, bei der SD06 ATAS ist er korrekt wegen COC

Honda_CRF1000L_AfricaTwin-SD04.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

Benutzeravatar
boffi
Beiträge: 482
Registriert: Di 7. Nov 2017, 13:40
Wohnort: Rheinbach
Vorname: Bernd
KM-Stand: 62.000

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon boffi » Sa 18. Apr 2020, 15:34

Danke Manfred für den Hinweis, das hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm. :danke!:
Demnach bin ich die letzten 20.000km nicht gesetzeskonform unterwegs gewesen und werde es wohl auch noch weiterhin sein :gröhl:
Viele Grüße Bernd :Laola2:

Benutzeravatar
ManfredK
Co-Admin
Beiträge: 2513
Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
Wohnort: Mainaschaff
Vorname: Manfred
KM-Stand: 44805

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon ManfredK » Sa 18. Apr 2020, 15:44

Dann bist du in den letzten Monaten aber viel gefahren.... denn es gab ja mal Zeiten in denen die UBB zumindest im Bereich TÜV Süd als ausreichend anerkannt wurden... ist ja erst seit Mitte 2019 ein Schwerverbrechen.... :thumb:

Kreta

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon Kreta » Sa 18. Apr 2020, 16:56

boffi hat geschrieben:
Kreta hat geschrieben:
Super, danke für die Info......bin seit Jahren ein K 60 Scout-Fan und fahre nix anderes (wenige Ausnahmen)! :thumb:


Off Topic on...ist der Preis mit Montage? 226€ ist schon heftig.
Bei Mopedreifen kostet der Satz 170€...off


226 € für 2(!!) Vorderreifen und einen Hinterreifen (siehe Anhang!)...ist sehr ok finde ich. Nein, das ist ein purer Online-Verkäufer, ohne Montage!

Für die anderen: Hab meine Bestelliste, auf die sich boffi bezogen hatte, in meinem ersten Posting als Anhang gehabt, dann aber kurz später wieder gelöscht.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

Benutzeravatar
Kastenfrosch
Beiträge: 698
Registriert: Di 3. Jan 2017, 20:14
Wohnort: Augsburg
Vorname: Michael
KM-Stand: 60000

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon Kastenfrosch » Sa 18. Apr 2020, 21:45

Danke fuer die Info.

Der Mitas E09 ist ja auch ein Diagonalreifen, soweit ich weiss...
Zuletzt geändert von Kastenfrosch am So 19. Apr 2020, 20:51, insgesamt 1-mal geändert.
When in Rome, be yourself ....

Benutzeravatar
ManfredK
Co-Admin
Beiträge: 2513
Registriert: Mo 25. Sep 2017, 20:36
Wohnort: Mainaschaff
Vorname: Manfred
KM-Stand: 44805

Re: Allgemeine Informationen zum Thema Reifenbindung

Beitragvon ManfredK » So 19. Apr 2020, 11:00

Ja MITAS E07+; E08; E07; E09 und E10 sind alles reine Diagonalreifen oder "belted" Versionen (rechtlich auch Diagonalreifen) und müssen wegen der geänderten Reifenbauart ab DOT 0120 von einer Prüforganisation abgenommen werden. Deswegen hier auch nochmal er Hinweis - analog der COC Eintragungen der ATAS - nur einen Reifen mit der geänderten Bauart hinten 150/70 - B 18 eintragen lassen. Nicht auf einen bestimmten Reifentyp einschränken lassen, damit einfach Wahlfreiheit besteht. Wer einen Motorradfreundlichen Prüfer hat, sollte sich mit einer UBB z.b. von Mitas https://www.mitas-moto.com/~/media/mita ... 335605.pdf auch gleich den Reifentyp 150/70 - 18 M+S eintragen lassen.

Dann besteht die Möglichkeit einen 150/70 - 18 (M+S); einen 150/70 B 18 (M+S) oder den OEM 150/70 R 18 zu montieren - für jeden Bedarf sollte sich dann der passende Reifen finden lassen.

Vorne ist das bei der AT unkritisch, der 90/90-21 OEM ist ohnehin ein Diagonalreifen. In dieser Größe habe ich auch noch keinen "R" Reifen gesehen. Die Verwendung eines abweichenden Speedindexes ist nach EU-Recht mit M+S Kennzeichnung und aufkleber gültig. Soll nach Aussage des BMVI irgendwann auch in dt. Recht überführt werden.


Zurück zu „Reifen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste